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NRW-Grüne werten neue JGS-Anlagen-VO als guten Kompromiss

In Nordrhein-Westfalen wird die Verordnung zu Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS) überarbeitet. Das Grün-geführte Landwirtschaftsministerium setzt dabei nun offenbar auf mehr Beratung, z.B. durch die Landwirtschaftskammer, zum Thema Düngung und JGS-Lagerung. Die Alternative wären mehr amtliche Kontrollen gewesen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Nordrhein-Westfalen wird die Verordnung zu Jauche, Gülle und Sickersäften (JGS) überarbeitet. Das Grün-geführte Landwirtschaftsministerium setzt dabei nun offenbar auf mehr Beratung, z.B. durch die Landwirtschaftskammer, zum Thema Düngung und JGS-Lagerung. Die Alternative wären mehr amtliche Kontrollen gewesen. Gemeinsam solle es darum gehen, etwaige Schwachstellen auf dem Betrieb aufzuspüren und die Landwirte zu sensibilisieren, sagte Grünen-Sprecher Norwich Rüße.


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"Mit der Einführung einer Bagatellgrenze vermeiden wir auch eine zu starke Belastung kleinerer Betriebe. Die Bagatellgrenze haben wir jetzt nochmals von 10 auf 25 Großvieheinheiten erhöht und kommen so den Wünschen der Landwirtschaftsverbände und der Bio-Anbauverbände deutlich entgegen. Auch wird es keine Vorschrift werden, dass Wickelballen nur noch auf einer betonierten Fläche geöffnet werden dürfen. Dies ist insbesondere für Weidetierhalter wichtig, die ihre Rinder und Schafe auf der Weide zufüttern wollen. Allerdings ist diese praxisuntaugliche Regelung auch in neuen Bundesvorgaben vorgesehen, so dass die Bundesregierung hier auch noch gefordert ist", so Rüße.


Er verweist auf die sehr intensive Tierhaltung in NRW, eine teilweise starke Düngung und stellenweise deutlich überhöhte Nitratwerte im Grundwasser. Aber auch bei den Oberflächengewässern sei es in der Vergangenheit immer wieder zu Verunreinigungen gekommen, wie etwa zu dem gehäuften Auftreten des Abwasserpilzes in den Wintermonaten. Die Ursache dafür waren Stoffeinträge von Silo- und Mistplatten sowie aus Güllebehältern. Hier werde die neue JGS-AnlagenVO Verbesserungen bringen, so Rüße.


Gleichzeitig helfe die Verordnung, den prinzipiell guten Ruf der Landwirtschaft zu erhalten. "Insgesamt ist die Verordnung ein guter Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten des Umweltschutzes und den berechtigten Interessen der Landwirtschaft.“

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