Im Hinblick auf die für dieses Frühjahr erwartete Veröffentlichung des Entwurfs zum neuen Landesnaturschutzgesetz durch die nordrhein-westfälische Landesregierung haben die dortigen Naturschutzverbände ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt.
Die Landesverbände vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) sowie die Landesgemeinschaft für Naturschutz und Umwelt (LNU) stellten das Papier am vergangenen Samstag im Rahmen ihrer Artenschutzkonferenz in Münster vor.
Im Vorfeld dieser Konferenz betonten sie in einer gemeinsamen Presseverlautbarung, dass die Novellierung als Anpassung des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen an das neue Bundesnaturschutzgesetz von 2010 „mehr als überfällig“ sei. Ferner sei sie als Baustein für die Umsetzung der Anfang des Jahres verabschiedeten Biodiversitätsstrategie von enormer Bedeutung.
„Wir erwarten von der rot-grünen Koalition eine ambitionierte Novelle des Landschaftsgesetzes hin zu einem echten Landesnaturschutzgesetz“, erklärte der nordrhein-westfälische NABU-Vorsitzende Josef Tumbrinck. Der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht betonte, es sei dringend geboten, den Begriff der „guten fachlichen Praxis“ im Rahmen der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung zu definieren und zukünftige Anforderungen zu formulieren.
Die Naturschutzverbände fordern darüber hinaus in einem Positionspapier, den Verlust der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen bis 2020 durch geeignete Maßnahmen zu stoppen und eine Umweltbaubegleitung anzuordnen. Daneben sprechen sie sich dafür aus, den Schutz großer, unzerschnittener Räume durch eine Regelung abzusichern, die die Bewahrung vor Zerschneidung ausdrücklich anordnet. Außerdem sehen sie erheblichen Handlungsbedarf bei der Landschaftsplanung.