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NRW unterstützt Unwetter-Geschädigte mit günstigen Förderdarlehen

Nach dem Starkregen in den vergangenen Wochen greift die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Unwetter-Geschädigten finanziell unter die Arme. Zusätzlich zu den von der Landesregierung beschlossenen Soforthilfen haben das Bauministerium und die NRW.BANK jetzt zwei bereits bestehende Förderprogramme ausgeweitet.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Starkregen in den vergangenen Wochen greift die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Unwetter-Geschädigten finanziell unter die Arme. Zusätzlich zu den von der Landesregierung beschlossenen Soforthilfen haben das Bauministerium und die NRW.BANK jetzt zwei bereits bestehende Förderprogramme ausgeweitet. Unternehmen und Hauseigentümer können mit den Programmen NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung günstige Förderdarlehen nutzen, um durch Unwetter verursachte Schäden zu beheben.



Dazu sagte Bauminister Michael Groschek: „Der Starkregen und die Überschwemmungen haben auch in NRW viele Menschen getroffen, teilweise sehr massiv. Mit den ausgeweiteten Programmen können wir nun genau diesen Menschen finanziell unter die Arme greifen.“



Klaus Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK, erklärt: „Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen stellt die NRW.BANK eine breite Palette an Förderprogrammen zur Verfügung. So können wir auf jeden Bedarf reagieren und schnelle Hilfe bieten. Zusätzlich haben wir zwei bestehende Programme leicht angepasst, damit in der aktuellen Situation Betroffene Schäden schnell beseitigen und Ersatzinvestitionen tätigen können.“



Gewerbliche Antragsteller können den NRW.BANK.Universalkredit nutzen. Der Mindestdarlehensbetrag wurde für die von Unwettern Betroffenen von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Finanziert werden beispielsweise Ersatzinvestitionen für beschädigte Maschinen, aber auch Aufräum- und Reinigungsarbeiten.



Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich an private Hausbesitzer und fördert eigentlich die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Jetzt kann das Förderangebot auch zur Beseitigung von Unwetterschäden genutzt werden. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 2.500 Euro. Finanziert werden beispielsweise Schäden an der Bausubstanz sowie Heizungs- und Sanitärinstallationen, nicht jedoch Hausrat. Hier liegt der effektive Zinssatz bei einer Laufzeit von zehn Jahren bei 0,8 Prozent. Die Anträge für die beiden Programme erfolgen über die jeweilige Hausbank.


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