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NRW vereinfacht Erosionsschutz-Vorgaben

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat sich jetzt mit dem Berufsstand auf praktikable Standards für die Umsetzung der Erosionsschutzanforderungen verständigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat sich jetzt mit dem Berufsstand auf praktikable Standards für die Umsetzung der Erosionsschutzanforderungen verständigt. Die bisherigen Bestimmungen hatten in der Praxis für massiven Ärger gesorgt, weil sie zu erheblichen Einschränkungen der Bewirtschaftung der als erosionsgefährdet eingestuften Flächen geführt hätten. Die neuen Anforderungen sind ab dem 1. Juli 2010 CC-relevant und können bei Nichtbeachten zu empfindlichen Prämienkürzungen führen. Die Erleichterungen, die richtungsweisend für andere Bundesländer sind, umfassen insgesamt fünf Punkte:


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1. Bei der Berechnung der erosionsgefährdeten Flächen verwendet NRW die Standardformel und lässt - entgegen früheren Plänen \- den so genannten R-Faktor (Regenfaktor) außen vor. Dadurch verringert sich die erosionsgefährdete Fläche um schätzungsweise 20 %.


2. Die erosionsgefährdeten Flächen reduzieren sich um weitere ca. 12 000 ha, weil bei Erosionsgefährdung eines Feldblocks nicht das arithmetische Mittel, sondern der Median aus den Rasterzellen eines Feldblockes gebildet wird.


3. Die Feldblockgrenzen werden um 5 m nach innen gezogen, so dass z.B. steile Böschungen und Dämme nicht in die Berechnung der Erosionsgefährdung eingehen.


4. Landwirte können auf Antrag hin Einzelschläge aus Feldblöcken, die z.B. als CCWasser2 eingestuft sind, herausparzellieren lassen, wenn diese nicht erosionsgefährdet sind. Der Schlag wird dann von den Erosionsschutzauflagen befreit.


5. An Stelle der strengen Auflagen, z.B. in der Erosionsklasse CCWasser2 (Pflugverbot), soll das Pflügen erlaubt sein, wenn alternative Bewirtschaftungsmaßnahmen eingehalten werden, wie z.B.


Bedeckung über Winter (Zwischenfrucht, überwinterndes Feldgras oder Untersaat, Belassen des gesamten Strohs an der Oberfläche) vor Kulturen mit über 45 cm Reihenabstand,


Einsatz des Kartoffel-Querdammhäuflers,


Kartoffelanbau unter Vlies oder Folie bis Reihenschluss,


Raue Flugfurche vor Sommergetreide, -raps, Körnerleguminosen oder Feldfutter, wenn die die Pflugfurche direkt nach dem 15. Februar bearbeitet wird.


Die Landwirtschaftskammer wird in den nächsten Wochen die technischen Vorrausetzungen dafür schaffen, dass jeder Landwirt im Internet für seine Feldblöcke nachvollziehen kann, worauf die Einstufung beruht.


Minister Uhlenberg will zusätzlich in wind- und wassererosionsgefährdeten Gebieten der Stufe 2 eine besondere Agrarumweltmaßnahme anbieten. Ein solcher Förderbaustein ist erarbeitet und wird nach Klärung der Finanzierung der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Für Mulch- und Direktsaatverfahren oder Zwischenfruchtanbau vor Reihenkulturen soll es dann ca. 60 Euro/ha geben. Auch die Anlage von Schutzstreifen mit Grasaussaat soll förderfähig werden. Der Gesamtbedarf wird mit 8,5 Mio. Euro beziffert. Die Agrarumweltmaßnahme könnte frühestens ab 2011 in Kraft treten.

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