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Nulltoleranz bei Futterimporten in der Kritik

Branchenverbände haben die Forderung nach einer Aufgabe des EU-Nulltoleranzprinzips gegenüber Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermittelimporten aus Drittländern bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Branchenverbände haben die Forderung nach einer Aufgabe des EU-Nulltoleranzprinzips gegenüber Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermittelimporten aus Drittländern bekräftigt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beanstandete mit entsprechender Begründung zuletzt Anfang Juni eine Lieferung von Sojabohnen aus den USA. Im Extraktionsschrot waren kleinste Mengen der nicht zugelassenen GV-Maislinie MON 88017 gefunden worden. Vor diesem Hintergrund warnte der Europäische Verband der Mischfutterindustrie (FEFAC) davor, dass die Futtermittelpreise in Kürze erheblich ansteigen könnten.


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FEFAC-Präsident Pedro Correa de Barros erklärte am vergangenen Mittwoch in Brüssel, die Deckung des Winterbedarfs an Sojabohnen und Sojaschrot sei zurzeit ernsthaft gefährdet, da die EU bis zur nächsten südamerikanischen Ernte im Frühjahr 2010 Sojaerzeugnisse aus den USA beziehen müsse. Correa de Barros stellte "Risikoprämien" in Aussicht, die US-Ware um mindestens 20 Euro/t verteuern könnten. Falls die Vereinigten Staaten als Lieferant ganz ausfielen, seien zusätzliche massive Preiserhöhungen zu erwarten. Er forderte die EU-Agrarminister auf, sich auf Dringlichkeitsmaßnahmen zu einigen.


Auch der DBV erneuerte seine Kritik an der derzeitigen Regelung. Die Europäische Kommission hatte im Mai 2008 angekündigt, umgehend eine technische Lösung für das Nulltoleranzproblem vorzuschlagen. Später wurde bekannt, dass man innerhalb der Behörde diskutierte, nicht zugelassene GVO bis zu einem Anteil von 0,1 % in Nahrungs- und Futtermitteln zu tolerieren. Diese Pläne wurden dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) jedoch nie vorgestellt, sondern unter Verweis auf "weiteren Abstimmungsbedarf" zurückgehalten. Daran hat sich bislang nichts geändert, wie vergangene Woche auf Anfrage nochmals bestätigt wurde.

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