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Oesterhelweg: "Meyer muss Gebührenpflicht für Futtermittelkontrollen zurücknehmen"

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, fordert Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf, die 2014 von ihm eingeführte Gebührenpflicht für anlasslose Lebens- und Futtermittelkontrollen umgehend zurückzuziehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, fordert Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf, die 2014 von ihm eingeführte Gebührenpflicht für anlasslose Lebens- und Futtermittelkontrollen umgehend zurückzuziehen.


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Hintergrund ist die Einigung im zuständigen EU-Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Finanzierung der Kontrollen den Mitgliedsstaaten zu überlassen. „Ich bin sehr froh über diese Entscheidung, die vor allem auf den Einsatz der beteiligten CDU-Europaabgeordneten zurückzuführen ist“, sagt Oesterhelweg. Eine Änderung der entsprechenden Regelung in Niedersachsen sei damit unumgänglich geworden.


Seit 2014 müssen Betriebe, die routinemäßigen anlasslosen Kontrollen auch dann bezahlen, wenn bei der Untersuchung nichts beanstandet wird. Gerade für kleine Betriebe ist das oft eine große finanzielle Belastung. Oesterhelweg: „Der Minister hat seine handwerks- und mittelstandsfeindliche Gebührenpflicht seinerzeit in vorauseilendem Gehorsam gegen massive Widerstände durchgepeitscht, obwohl auf EU-Ebene lediglich ergebnisoffen über dieses Thema debattiert worden war. Die Entscheidung der EU zeigt jetzt, wie überflüssig Meyers Vorpreschen war.“


Ministerium: Gebühren haben sich bewährt


Das niedersächsische Agrarministerium will das so nicht stehen lassen. Die Möglichkeit, Kontrollgebühren zu erheben, bleibe unverändert und werde ja auch genutzt, hieß es dazu aus Hannover. Abgesehen davon, könne – anders als von der CDU dargestellt – von einer auf EU-Ebene gefallenen Entscheidung überhaupt noch keine Rede sein. Denn die neue EU-Verordnung zur Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung liegt erst im Entwurf vor. Parlament und EU-Rat müssen einer rechtsverbindlichen Verordnung noch zustimmen. In der geplanten EU-Verordnung geht es nach hiesigem Kenntnisstand lediglich um einen Vorschlag für die Neuregelung der amtlichen Kontrollen. Hinsichtlich der Gebühren bleibt jedoch alles beim Alten, so der Pressesprecher des Ministeriums.

 

Es sei die Entscheidung der Mitgliedstaaten und in Deutschland der Länder, Gebühren zu erheben. Ein wie auch immer geartetes Verbot, Ausschluss der Gebührenerhebung oder ähnliches – wie von seitens der CDU in der Mitteilung suggeriert – sei nicht vorgesehen. Derzeit gibt es folgende Rechts-Grundlage: Es handelt sich um die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 „EU-Kontrollverordnung“. In Art. 27 Abs. 1 heißt es: „Die Mitgliedstaaten können Gebühren oder Kostenbeiträge zur Deckung der Kosten erheben, die durch die amtlichen Kontrollen entstehen.“


Von „Vorpreschen“ oder „Durchpeitschen“ könne daher überhaupt keine Rede sein. Die Mitgliedstaaten können demnach weiterhin über die Gebührenerhebung selbst entscheiden. Die Erhebung von Gebühren für die Futtermittelkontrollen in Niedersachsen und neuerdings auch für die Lebensmittelkontrollen sei im Übrigen von mehreren Gerichten als rechtmäßig bestätigt, so der Sprecher weiter. Daher gebe es keinen Grund, sie abzuschaffen. Vielmehr hätten sich diese bewährt. So habe Schleswig-Holstein Gebühren für Regelkontrollen im Futtermittelbereich eingeführt. Und Nordrhein-Westfalen habe ebenfalls eine Gebührenerhebung umgesetzt: Sie gilt bereits seit Mai 2016 für Regelkontrollen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich.

 

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