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Özdemir will Exportverbot für in Deutschland nicht zugelassene Wirkstoffe

Künftig soll auch die Ausfuhr von hierzulande bereits verbotenen Wirkstoffen untersagt werden. Özdemir verspricht sich davon mehr Schutz für Mensch und Natur in Drittländern.

Lesezeit: 4 Minuten

„Es geht nicht an, dass wir nach wie vor Pestizide produzieren und exportieren, die unsere Landwirte hier nicht benutzen dürfen, da wir sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen zurecht verboten haben“, so der Minister heute in Berlin. Menschen hätten überall das gleiche Recht auf Gesundheit, was auch für Bauern in anderen Ländern gelte.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Export von „bestimmten Pestiziden“ zu untersagen, „die in der Europäischen Union aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind“. Deutschland folgt damit dem Beispiel Frankreichs und der Schweiz.

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Die Bundesregierung wird sich laut Özdemir im Weiteren gemeinsam mit Frankreich für einen EU-weiten Exportstopp einsetzen. Oberste Ziele seien auch hier der Schutz der menschlichen Gesundheit und das Setzen gleicher globaler Standards. Zudem brauche es fairen auf gleichen Regeln basierender Wettbewerb. "Dass Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland bestimmte Mittel nicht verwenden dürfen, weil sie als gesundheitsschädlich eingestuft sind, aber anderswo zum Einsatz kommen, ist nicht vermittelbar", so der Grünen-Poltiker.

In Drittländern noch im Einsatz

Betroffen vom Exportverbot der als "gesundheitsschädlich" eingestuften Mittel wären beispielsweise Wirkstoffe wie Imidacloprid aus der Gruppe der Neonikotinoide. Diese werden in Insektiziden oder auch Beizmitteln eingesetzt, sind in Europa allerdings – jenseits von Notzulassungen – seit Jahren verboten. In Drittstaaten kommen derartige Mittel allerdings nach wie vor zur Anwendung. Zulässig ist derzeit auch die Herstellung und Ausfuhr solcher Produkte in Europa.

Nach Angaben des Agrarressorts wurden im Jahr 2021 aus Deutschland insgesamt 53.020 Tonnen Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln ausgeführt. Davon waren 8.525 Tonnen nicht genehmigte Wirkstoffe. In einer ersten Analyse wurden rund 160 der in der EU nicht genehmigten Wirkstoffe als Wirkstoffe mit potentiell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft.

Verbot soll im Frühjahr 2023 kommen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant noch in diesem Jahr die Vorlage eines Referentenentwurfs zu einer Verordnung, die ein entsprechendes Verbot nach dem Pflanzenschutzgesetz regeln soll. Nach jetzigem Stand soll die Regelung im Frühjahr 2023 in Kraft treten.

Exporte sofort verbieten

Ein im Auftrag der Böll-Stiftung und weiterer Einrichtungen wie dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) erstelltes und heute vorgelegtes Rechtsgutachten skizziert, wie ein solches Verbot umgesetzt werden könnte. Darin wird eine Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes empfohlen, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Wirkstoffen reguliert werden kann.

Da die Organisationen davon ausgehen, dass der Gesetzgebungsprozess länger dauern wird, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgerufen, sofort ein Exportverbot für „bestimmte, gefährliche Pestizide“ über eine im Pflanzenschutzgesetz verankerte Verordnung umsetzen.

Ernährungssicherheit profitiert nicht von deutschem Exportverbot

Der Industrieverband Agrar (IVA) warnt vor pauschalen Exportverboten für Pflanzenschutzmittel, auch wenn ihre Anwendung in der EU verboten ist. Wie der Verband gegenüber top agrar erklärte, ist in der öffentlichen Diskussion– verkürzt und damit verfälschend – gelegentlich die Rede von einem solchen prinzipiellem Ausfuhrverbot von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Ein solches Vorhaben hielte der Verband für problematisch, da es den importierenden Länder wichtige Hilfsmittel zum Schutz ihrer Ernten und damit der Ernährungssicherheit nehmen würde.

Laut dem Industrieverband muss ein Pflanzenschutzmittel nach europäischem Pflanzenschutzrecht für jede einzelne Anwendung, zum Beispiel den Einsatz gegen einen bestimmten Schädling in einer bestimmten Kultur, mit hohem Aufwand und entsprechenden Kosten separat zugelassen werden. Ohne eine solche Zulassung gelte der Einsatz hierzulande als „verboten“.

Für zahlreiche Wirkstoffe und Produkte werden in der EU Genehmigungen oder Zulassungen aber nicht beantragt, etwa weil die Kulturpflanzen nicht angebaut werden oder die Schädlinge hier nicht vorkommen, betonte der IVA. Ein Beispiel hierfür sind ihm zufolge Mittel gegen Heuschrecken, zumal die letzte Heuschreckenplage in Europa 1749 aufgetreten ist.

Strenge Vorgaben

Wie der IVA klarstellt, erfolgt der Export gefährlicher Chemikalien unter strengen, EU-rechtlich genau definierten Vorgaben. Im Exportverfahren entscheide jeder Zielstaat im Rahmen der PIC-Verordnung (Prior Informed Consent) der EU auf Basis größtmöglicher Transparenz autonom darüber, was er importieren wolle und was nicht. Wenn ein Import stattfinde, erhielten die Länder umfassende Informationen beispielsweise darüber, wie die jeweilige Chemikalie sicher gelagert, transportiert, verwendet und entsorgt werden kann.

Ein erheblicher Teil der betroffenen Exporte geht laut dem Industrieverband übrigens in OECD-Mitgliedstaaten wie beispielsweise die USA, Kanada oder Japan. Diese Länder verfügten über robuste Zulassungsverfahren, die sich allerdings von dem der EU unterscheiden, betonte der IVA.

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