In dem seit Monaten andauernden Hickhack um die Novelle der Düngeverordnung zeichnet sich eine Einigung ab. Wie vergangene Woche in Berlin zu erfahren war, soll eine Paketlösung mit der ebenfalls strittigen Anlagenverordnung den Durchbruch bringen. Der Bund will die Zustimmung des Bundesrats zur Düngeverordnung mit einer Länderöffnungsklausel ermöglichen.
„Ohne Länderöffnungsklausel gibt es keine Einigung“, verlautet aus den Reihen der grün geführten Länderministerien. Nur mit einer solchen Klausel, die den Ländern abweichende Regelungen im Düngerecht ermöglicht, sei man bereit, eine Neufassung der Düngeverordnung mitzutragen. Allerdings soll der Spielraum für eigene Ländervorgaben eng gefasst und an konkrete Vorgaben geknüpft werden. Über Einzelheiten wird offenbar noch verhandelt.
Im Gegenzug sollen die Länder den Forderungen nach Bestandsschutz für vorhandene Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) nachgeben. Die mit der Aufnahme der JGS-Anlagen in die Anlagenverordnung verbundenen, bundesweit geltenden Anforderungen sollen damit nur für Neuanlagen gelten.
In den Ministerien geht man davon aus, den Sack spätestens in der übernächsten Woche zumachen zu können, wenn Schmidt von einer USA-Reise zurückgekehrt ist.
Signal nach Brüssel
Erklärtes Ziel beider Bundesminister ist es, einen gemeinsamen Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung noch vor Weihnachten der EU-Kommission zu übermitteln. Dies wäre ein wichtiges Signal, um weitere Schritte im eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland noch abwenden zu können, verlautet aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium.
Parallel dazu sollen die Ressortabstimmungen innerhalb der Bundesregierung eingeleitet und der Verordnungsentwurf Ländern und Verbänden übersandt werden. Über Einzelheiten der Novelle sind sich beide Seiten offenbar weitgehend einig. Die Novelle werde auch künftig „vernünftige Landwirtschaft ermöglichen“, so ein Teilnehmer am Spitzengespräch.
Im Vergleich zu ursprünglichen Vorstellungen seien die Regelungen praktikabel und handhabbar gestaltet worden. Eine verpflichtende Einführung einer Hoftorbilanz solle bis auf weiteres nicht kommen. Hier müsse zunächst in der Praxis geprüft werden, ob und wenn ja, wie sie praktikabel ausgestaltet werden könne. Ohnehin wäre für eine Hoftorbilanz eine Änderung des Düngegesetzes erforderlich.
Unterdessen äußerte sich DBV-Präsident Joachim Rukwied vorsichtig optimistisch zu den Aussichten, für JGS-Anlagen Bestandsschutz zu erreichen. Er habe Anlass zu der Hoffnung, dass die Anlagenverordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung nicht kommen werde.
Mehr:
Novelle der Düngeverordnung soll Treibhausemissionen reduzieren (4.12.2014)
Umweltbundesamt für strenge Dünge-VO mit Hoftorbilanz (1.12.2014)
Schmidt will Umsetzbarkeit der Düngeverordnung gewährleisten (24.11.2014)