Mit dem in der vergangenen Woche von der EU-Kommission veröffentlichten Leitfaden zur Problematik von Agrarlandverkäufen und Bodenspekulation, fällt der im Jahr 2016 vom Europäischen Parlament (EP) initiierte Bericht zum Thema „Aktueller Stand der Konzentration von Agrarland in der EU: Wie kann Landwirten der Zugang zu Land erleichtert werden?" auf fruchtbaren Boden. Dies unterstrich die Berichterstatterin des EP-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Maria Noichl (SPD), am Montag in Brüssel.
„Ich freue mich, dass die EU-Kommission unsere Forderung in die Tat umsetzt. Der Leitfaden erleichtert es den Mitgliedstaaten, den Verkauf von Agrarland so zu regulieren, dass einerseits Flächenkonzentration gebremst wird und andererseits die geltenden Gesetze gewahrt werden“, sagte die SPD-Agrarexpertin. Der von ihr erarbeitete Bericht zur Agrarlandkonzentration war im April 2017 mit großer Mehrheit vom EU-Parlament angekommen worden.
Es bleibe aber abzuwarten, inwieweit die Leitlinien der EU-Kommission Erfolge zugunsten der Landwirtschaft zeitigten. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) komme hierbei eine besondere Bedeutung zu. Noichl weist auf die zunehmende Konzentration von Agrarflächen in wenigen Eigentümerhänden hin. „Bereits 2013 haben in der EU nur drei Prozent der Betriebe mehr als die Hälfte der europäischen landwirtschaftlich genutzten Fläche kontrolliert“.
Die Versuche einzelner osteuropäischer Mitgliedstaaten, diesen Trend einzudämmen, hatte in der Vergangenheit wiederholt die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Diese hätte das Begehren abgewiesen mit der Begründung, dass dies eine Diskriminierung ausländischer Investoren darstelle.
Noichl betonte, dass die Kapitalfreiheit als einer der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes respektiert werden müsse. Gleichzeitig stelle Agrarland jedoch ein besonderes Gut, eine knappe und nicht zu vermehrende Ressource dar. „Der Trend zur Agrarlandkonzentration läuft dem europäischen Modell einer nachhaltigen, multifunktionalen und überwiegend von Familienbetrieben geprägten Landwirtschaft zuwider“, befürchtet die SPD-Europaabgeordnete und plädiert für eine differenzierte Betrachtungsweise.
Der EuGH sehe gewisse Einschränkungen der nationalen Kompetenzen gerechtfertigt, wie zum Beispiel Beschränkungen bei der Größe der zu erwerbenden Flächen, Vorverkaufsrechte für bestimmte Käuferinnen und Käufer, wie Pächterinnen und Pächter, oder staatliche Preisinterventionen.
Beschränkungen beim Kauf von Agrarland aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz ebenso wie die Bindung an landwirtschaftliche Qualifikationen und die Verpflichtung, selbst Landwirtschaft zu betreiben, sind hingegen nach EuGH-Rechtssprechung nicht zulässig. Jede juristische Personen in der EU hat das Recht, Schafweideland in Irland oder Olivenplantagen in Griechenland zu erwerben, auch wenn er sie selbst nicht landwirtschaftlich betreiben will. Landwirtschaftliche Flächen bleiben also weiter unter hohem Spekulationsdruck im Europäischen Binnenmarkt.