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Pendlerpauschale gilt rückwirkend nach altem Recht

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam erklärt. Das Bundesfinanzministerium reagierte umgehend auf das Urteil: Die Pendlerpauschale werde bis Ende 2009 wieder nach altem Recht gelten, teilte das Ministerium mit.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam erklärt. Das Bundesfinanzministerium reagierte umgehend auf das Urteil: Die Pendlerpauschale werde bis Ende 2009 wieder nach altem Recht gelten, teilte das Ministerium mit. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor. Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort. Damit können die etwa 16 Mio. Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen, berichtet Spiegel-Online. Als eine gute Nachricht für die Menschen im ländlichen Raum bezeichnete der Bauernverband das heutige Urteil. Der DBV erinnerte daran, dass er in der Diskussion über die Veränderung der Pendlerpauschale stets gefordert hatte, die Pendlerpauschale in ihrer gesamten Höhe beizubehalten. Besonders die Bewohner des ländlichen Raumes hätten zum Teil erhebliche Entfernungen zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz zurückzulegen. Diese Fahrten stellen für viele einen enormen Kostenfaktor dar, der nicht geschmälert werden dürfte.

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