Pflanzenschutzmittel sind bei vielen Verbrauchern sehr umstritten, obwohl sie wissenschaftlich erforscht, gesetzlich geregelt, amtlich geprüft und zugelassen sind. „Ängste und Emotionen werden über sachliche Argumente gestellt“, sagte Martin Umhau, Vorstandsmitglied der DLG, kürzlich auf dem Kolloquium der Gesellschaft zum Thema Pflanzenschutz in Berlin. Das Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet davon.
So zitierte Dr. Gaby-Fleur Böl vom Bundesinstitut für Risikobewertung eine Studie ihres Hauses, nach der 78 % der Befragten das Adjektiv „giftig“ mit Lebensmitteln in Zusammenhang bringen, die unter Verwendung von Pflanzenschutzmitteln angebaut wurden. „Dabei sind Lebensmittel heute aus wissenschaftlicher Sicht qualitativ hochwertiger und sicherer wie nie zuvor“, machte die Wissenschaftlerin deutlich. Der Verbraucher sollte sich weniger Sorgen um eventuelle Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln machen, sondern sich vielmehr um natürlich vorkommende Gifte in Lebensmitteln wie etwa Schimmelpilz kümmern.
Zukünftig komme es darauf an, dem Verbraucher auch den Nutzen von Pflanzenschutzmitteln zu erklären. Dr. Böl warnte zudem davor, gut erforschte und sichere Wirkstoffe wie etwa das in die Kritik geratene Glyphosat ohne Grund zu verbieten. „Dann ist de Gefahr groß, dass weit weniger erforschte Produkte, deren Folgen wir nicht kennen, als Alternative zum Einsatz kommen.“
Umweltbundesamt: Spritzmittel sind für Artenschwund verantwortlich
Dagegen hielt Dr. Jörn Wogram vom Umweltbundesamt in Dessau den chemischen Pflanzenschutz für nicht nachhaltig. Mit vielen Beispielen zeigte der Fachmann laut dem Wochenblatt, dass auf intensiv bewirtschafteten Flächen Pflanzen, Kleintiere und auch Vögel zurückgedrängt werden.
„Die von der Anwendung der Pflanzenschutzmittel ausgehenden Risiken für den Naturhaushalt sind zum Teil deutlich höher als bislang in den Zulassungsverfahren aufgezeigt“, kritisierte Wogram. Es liege daher im allgemeinen Interesse, das Spektrum an Risikominderungsmaßnahmen so zu erweitern, dass die Zulassung der für einen effektiven Pflanzenschutz benötigten Mittel ermöglicht und gleichzeitig der Schutz der Umwelt sichergestellt werde. Dafür seien Ausgleichsmaßnahmen nötig, neben unbehandelten Randstreifen an Gewässern auch größere Flächen ohne Pflanzenschutzeinsatz.