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Pflanzenzüchter: "Reaktionen bei GVO-Spuren völlig übertrieben"

Scharfe Kritik an der von den Politikern geforderten „Nulltoleranz“ bei Saatgut hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) geübt. Die Behörden hätten jede 13. Saatgutprobe als mit GVO-Spuren behaftet beanstandet, beklagte der BDP vergangene Woche.

Lesezeit: 2 Minuten

Scharfe Kritik an der von den Politikern geforderten „Nulltoleranz“ bei Saatgut hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) geübt. Die Behörden hätten jede 13. Saatgutprobe als mit GVO-Spuren behaftet beanstandet, beklagte der BDP vergangene Woche. Die Politik verlange dabei von den Untersuchungsstellen, Aussagen über Werte weit unterhalb der eigentlichen Nachweisgrenze von 0,1 % zu machen und rufe dadurch erhebliche Rechtsunsicherheit für die gesamte Warenkette hervor.


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Obwohl das Saatgut in unternehmenseigenen Untersuchungen durch international akkreditierte Labore keine GVO-Spuren aufgewiesen habe, hätten die Züchter die beanstandeten Partien vorsorglich vom Markt genommen, um eine Aussaat zu verhindern.


Der BDP betonte, dass die Unternehmen seit jeher einen erheblichen Aufwand betrieben, um technisch und biologisch unvermeidbare Vermischungen mit GVO-Bestandteilen zu minimieren. Die Ergebnisse der behördlichen Untersuchungen zeigten aber deutlich, dass selbst in Ländern wie Österreich, Ungarn und Frankreich, die den Anbau von GVO verboten hätten, eine unbeabsichtigte, technisch und biologisch unvermeidbare Vermischung mit GVO-Spuren nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. Alle GVO, die in dem Saatgut enthalten sein sollten, seien sicherheitsbewertet und besäßen EU-Genehmigungen als Lebens- und/oder Futtermittel. Zwei besäßen sogar eine gültige EU-Anbaugenehmigung.


Der Geschäftsführer des Deutschen Maiskomitees (DMK), Dr. Helmut Meßner, bezeichnete ein Vermarktungsverbot für ganze Saatgutpartien auf der Grundlage solcher Spurennachweise als „vollkommen unverhältnismäßig". Vielmehr benötigten alle Beteiligten, vom Züchter über den Händler bis hin zum Landwirt und letztlich auch die Behörden, endlich Rechtssicherheit durch einheitliche Analysemethoden und verlässliche Schwellenwerte, stellte Meßner fest. (AgE)

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