Seit dem 1. April gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch: Bei frischer, gekühlter oder gefrorener Ware muss künftig ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.
Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsortes des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff „Ursprung“ zusammengefasst werden.
Für Hackfleisch genügt die Angabe „gemästet in der EU“ beziehungsweise „gemästet in Nicht-EU-Ländern“ - und entsprechend für die Schlachtung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Hackfleisch unterschiedlicher Herkunft gemischt werden kann.
Die neuen Regeln gehen im Kern auf einen politischen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament aus dem Jahr 2011 über die Lebensmittelinformation für Verbraucher zurück. Ausgearbeitet wurde die Kennzeichnungspflicht jedoch erst 2013.
Laut EU-Kommission dienen die Angaben „dem Interesse der Verbraucher zu erfahren, wo das Fleisch herkommt, ohne den Herstellern in der Lieferkette dabei überbordende Pflichten aufzuerlegen“. Den Mitgliedstaaten ist freigestellt, die Vorschriften auch auf lose Ware, die über die Theke beziehungsweise beim Metzger gekauft wird, auszudehnen. Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums beschränkt sich die Pflicht in Deutschland jedoch auf vorverpacktes Fleisch.
Für die Bundestagsfraktion Die Linke kritisierte Karin Binder, dass die Frischfleischkennzeichnung nicht ausreiche. „Auch bei Lasagne, Fleischsalat und Döner muss klar sein, woher das Fleisch in unseren Lebensmitteln kommt“, betonte die Abgeordnete. Laut einer EU-weiten Umfrage hielten 90 % der Verbraucher die Ursprungsangabe für wichtig. Binder rief die Bundesregierung auf, sich für eine Herkunftskennzeichnung von Fleisch auch in Verarbeitungsprodukten einzusetzen.