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Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen kommt; DVT sauer

Die Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag das Dritte Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften, das deren verpflichtende Einführung vorsieht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag das Dritte Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie anderer Vorschriften, das deren verpflichtende Einführung vorsieht.


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Futtermittelunternehmer müssen künftig eine Versicherung zur Deckung von Schäden abschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Die Unternehmen müssen dafür Sorge zu tragen, dass eine Versicherung entsprechend ihrer Produktionsmenge besteht.


Die Versicherung soll Schäden abdecken, die durch die Verfütterung von Futtermitteln insbesondere bei den Landwirten entstehen. Künftig können Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz dann auch direkt gegen den Versicherer geltend machen, wenn der Mischfuttermittelunternehmer in die Insolvenz geht oder untertaucht.


Die Höhe der Mindestversicherungssumme hängt von der jährlichen Herstellungsmenge ab und wurde in den drei Stufen 2 Mio Euro, 5 Mio Euro und 10 Mio. Euro gestaffelt. Schätzungen müssen allerdings lediglich etwa 45 Futtermittelbetriebe ihre bestehenden Versicherungen aufstocken. Der überwiegende Teil der Unternehmen verfügt bereits über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.


Tierhalter als Leidtragende


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des LFGB. Damit werde für Tierhalter im Falle von Lieferungen mit mangelhaften Futtermitteln und hierdurch verursachter Schäden zumindest das Insolvenzrisiko seines Lieferanten ausgeschlossen. Allerdings reicht die Neuregelung nach Auffassung des DBV nicht aus.


Vergeblich hatte der Bauernverband eine eindeutige Regelung zur verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung der gewerblichen Futtermittelunternehmen eingefordert, die auch die Haftung für Schäden infolge von Verkaufssperren bei Verdachtsfällen umfasst. Gerade der jüngste Aflatoxin-Fall bei importiertem Mais habe erneut deutlich gemacht, dass Betriebe in ihrer Verantwortung als Lebensmittelhersteller ihre Produkte so lange nicht vermarkten könnten, wie nicht durch entsprechende Beprobungen Verdachtsfälle für unsichere Lebensmittel ausgeräumt worden seien. Dadurch erlitten die betroffenen Tierhalter Einkommensverluste sowie zusätzliche finanzielle Belastungen.


DVT sieht deutsche Hersteller diskriminiert


Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) bezweifelt den Nutzen und die Sinnhaftigkeit der beschlossenen Pflichtversicherung. Die Produkthaftpflicht und Haftpflichtversicherungen seien ein unverzichtbares und wichtiges Instrument zur Begrenzung wirtschaftlicher Risiken entlang der Produktionskette, heißt es in einer Stellungnahme vom Montag. Allein aus Gründen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verfügten die Unternehmen in der Mischfutterindustrie bereits über eine Abdeckung, die bei DVT-Mitgliedern durch eine Versicherungslösung des Verbandes ergänzt wird. Daher sei der Zusatznutzen einer gesetzlichen Regelung begrenzt.

 

Viel schwerer wiegen nach Ansicht des DVT andere Aspekte. So seien Futtermittelmärkte europäisch geprägt. Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten könnten frei und ohne Versicherungsabdeckung im deutschen Markt agieren – nicht zuletzt, weil der Handel mit Futtermitteln ebenfalls außen vor bleibt.

 

Da die nun umgesetzte Versicherungspflicht nicht für Hersteller in anderen EU-Mitgliedstaaten gilt, werden deutsche Futtermittelunternehmer nach Ansicht des DVT benachteiligt. Es sei daher mehr als unverständlich, dass 20 Jahre nach der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes immer noch solche nationalen Alleingänge Eingang in Rechtsetzungsvorhaben fänden.

 

Außerdem werde nur ein kleiner Teil der Futtermittelkette gemaßregelt, während signifikante Risikoquellen außen vor bleiben und durch die selektive Regelung sogar indirekt dazu ermuntert werden, sich aus der eigenen Risikovorsorge zurückzuziehen. Der aktuelle Fall um Aflatoxin in Futtermais zeige jedoch, wie sehr die Regulierung am eigentlichen Problem vorbeigeht: Denn weder die Lieferkette vor dem Mischfutterhersteller noch die Importeure seien in die Versicherungspflicht einbezogen, so der Verband. (AgE/ad)

 

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