Ein Kommentar von Klaus Dorsch in der neuen top agrar-Südplus 6/2016:
Sie war ein bäuerliches Vorzeigeunternehmen, hat jahrzehntelang gut gewirtschaftet und hatte am Ende doch keine Überlebenschance: Die landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft (E.V.G.) Erkheim mit ihren 16 Standorten und zwei Tochterunternehmen musste Ende August Insolvenz anmelden und wird zerschlagen (siehe Südplus 6/2016, Beitrag S. 16).
„Warum schon wieder eine Genossenschaft?“, fragen sich viele Bauern im Allgäu. Wenige Jahre zuvor fuhren mit den Allgäuland Käsereien und der Trockungsgenossenschaft Ruderatshofen bereits zwei bäuerliche Unternehmen in der Region gegen die Wand. Betrachtet man die Statistik, dann mag diese Häufung Zufall sein. Denn im Vergleich zu anderen Unternehmensformen zeichnen sich Genossenschaften durch eine niedrige Insolvenzquote aus.
Doch wenn eine Genossenschaft erst einmal ins Straucheln gerät, dann ist ihr Sanierungsrisiko höher als bei allen anderen Unternehmensformen. Das zeigt eine Befragung von Bankern, die Christian Groschupp von der Unternehmensberatung Wieselhuber & Partner GmbH durchgeführt hat. Das Problem: Kapitalerhöhungen sind in Genossenschaften wegen der kleinteiligen Eigentümerstrukur nur schwer durchsetzbar. Und wenn doch, dann machen wie bei der E.V.G. sehr viele Mitglieder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Um gar nicht erst in solche Situationen zu geraten, müssen Genossenschaften somit viel mehr als andere Unternehmen auf eine ausreichende Eigenkapitalbasis achten. Bei der E.V.G. war das nicht Fall. Sie hat ihr starkes Wachstum in den letzten Jahren fast ausschließlich auf Pump finanziert, so dass ihre Eigenkapitalquote kontinuierlich gesunken ist.
Ein expandierender Geschäftsbetrieb stellt auch deutlich höhere Anforderungen an die Geschäftsführung und die Kontrollorgane eines Unternehmens. Auch hier haben Genossenschaften einen Nachteil, weil ihre Aufsichtsgremien ausschließlich ehrenamtlich besetzt sind. Nicht umsonst schneiden Genossenschaften aus Sicht der Banken in puncto strategischer Ausrichtung, Steuerungsinstrumente und Management vergleichsweise schlecht ab. Anpassungsbedarf wird den Genossen auch bei der Sortimentspolitik und den Standortstrukturen bescheinigt. Dem könnte eine Professionalisierung der Aufsichtsgremien entgegenwirken, z. B. eine bessere Schulung der bäuerlichen Vertreter und die Berufung von externen Fachleute in die Gremien.
Und wie reagieren die Prüfer auf die aktuelle Pleite? Gar nicht. Der zuständige Genossenschaftsverband Bayern antwortet, zu Konsequenzen bestehe kein Anlass. Man sei seinen Aufgaben und Pflichten ordungsgemäß nachgekommen und habe Organe und Mitglieder der E.V.G. in Form von Prüfungsberichten und bei Vertreter- versammlungen transparent und umfänglich über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft informiert. Viel gelernt haben die Genossen und ihre Prüfer aus den Pleiten der letzten Jahre offenbar nicht. „Genossenschaften sind in Krisen anfälliger und müssen deshalb mehr Eigenkapital vorhalten.“