In Ehingen (Baden-Württemberg) musste das Amtsgericht kürzlich in einem chaotischen Streit um eine Maisfläche entscheiden, der auch nach dem zweiten Verhandlungstag nicht klarer wurde.
Der Angeklagte hatte 50 ha an einen anderen Landwirt verpachtet, der den darauf angebauten Mais auch ernten sollte, berichtet die Südwest Presse. Als ein Dritter allerdings 4,2 ha der Fläche erntete, begann der Streit. Der Angeklagte hatte nämlich bei einem Handwerker Schulden in Höhe von 13.000 Euro. Daher vereinbarte er mit diesem, dafür die entsprechende Menge Mais ernten zu dürfen. Der Handwerker setzte dies zügig um.
Vor Gericht schilderten alle Beteiligten dann offenbar ihre eigene Version. Zudem tauchte erst spät ein schriftlicher Vertrag über die unkonventionelle Schuldentilgung auf. Der Landwirt wollte gar nicht gewollt haben, dass auf dem verpachteten Acker geerntet wird. Der Handwerker hingegen argumentierte, ihm gegenüber sei mit keiner Silbe erwähnt worden, dass das Land verpachtet sei.
Licht ins Dunkel der Abmachungen dieses Triumvirats aus Verpächter, Pächter und Handwerker sollte nun ein zusätzlicher Zeuge der Firma bringen, die den Mais im Auftrag geerntet hatte. Seine Aussagen stifteten allerdings laut der Zeitung zusätzliche Verwirrung. Die Firma nämlich hatte mit dem Angeklagten ebenfalls einen Vertrag über 40 ha seines Landes abgeschlossen - und das bereits 2010, also lange bevor der Pachtvertrag zwischen den beiden Landwirten zustande kam.
Dieser Zehn-Jahres-Vertrag aber wurde, so die Einschätzung des Gerichts, "nie eins zu eins umgesetzt", sei eine lose Abmachung, die von Jahr zu Jahr lediglich verbal neu definiert wurde und keine Abmachungen über Abnahmemengen und -preise enthielt. Vielmehr habe es mehrere mündliche und schriftliche Abmachungen gegeben, "die sich eklatant widersprechen".
Somit gab es nicht mehr nur drei Parteien mit zwei Verträgen, sondern vier mit drei Vereinbarungen, deren Inhalt juristisch nicht verwertbar ist. "Blicken Sie da selber noch durch?", lautete daher die berechtigte Frage des Richters an den Angeklagten. Wem gehört überhaupt der Mais? Das ließ sich auch in der Verhandlung nicht mehr klären. Gegen eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 5670 Euro wurde das Betrugsverfahren daraufhin eingestellt.