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Prämien: Kommission prüft Obergrenzen-Modelle

Die EU-Kommission will in diesem Herbst offensiv über Obergrenzen bei den Direktzahlungen sprechen. Georg Häusler, Kabinettschef von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos, bestätigte am Freitag, es gehe dabei um alle Empfänger, Großbetriebe wie Hobby-Landwirte.

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Die EU-Kommission will in diesem Herbst offensiv über Obergrenzen bei den Direktzahlungen sprechen. Georg Häusler, Kabinettschef von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos, bestätigte am Freitag, es gehe dabei um alle Empfänger, Großbetriebe wie Hobby-Landwirte. Wie die Kleine Zeitung aus Graz berichtet, hätten sich die EU-Staaten 2006 auf eine "progressive Modulation" geeinigt, wonach Empfänger von Direktförderungen über 300 000 Euro pro Jahr Kürzungen von 4 % in Kauf nehmen mussten. Bisherige Anläufe der EU-Kommission zur Einziehung einer absoluten Obergrenze wurden von den EU-Staaten blockiert. Allerdings hätten die EU-Staaten bereits heute die Möglichkeit, die Subventionen an eine haupterwerbliche Tätigkeit in der Landwirtschaft zu knüpfen. Keines der 27 EU-Länder habe aber bisher davon Gebrauch gemacht. Ziel sei es nicht, mit einer Obergrenze Nebenerwerbsbetriebe von EU-Beihilfen auszuschließen, betonte Häusler. Die EU-Kommission prüfe allerdings derzeit Kriterien, sagte der Kabinettschef. "Wir rechnen verschiedene Modelle durch." Einkommensobergrenzen wären eine Möglichkeit, die Koppelung an einen landwirtschaftlichen Haupterwerb eine andere, wobei die Beschäftigung als Kriterium eine Rolle spiele. In Ostdeutschland gebe es die Besonderheit, dass Betriebe als Nachfolger von Kolchosen noch 20 bis 25 Familien beschäftigen, sagte Häusler. Diese Betriebe erfüllten eine soziale Funktion und würden oft ein ganzes Dorf erhalten. Sie würden aber bei einer Förderobergrenze von 300 000 Euro im Jahr "zusammenbrechen". Im Zuge der nächsten Agrarreform will die Kommission offenbar auch die landwirtschaftliche Tätigkeit stärker zur Voraussetzung für Beihilfen machen. So gebe es etwa in Schottland Heidelandschaften, die nicht viel Bewirtschaftung erfordern würden. "Da muss man auch die Frage stellen, ob nicht eine gewisse landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden muss",zitiert die Zeitung den Kabinettschef.

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