EU-Agrarkommissar Dacian CioloÅŸ will an der Veröffentlichung von Beihilfeempfängern grundsätzlich festhalten. Das bestätigte der Rumäne am vergangenen Mittwoch im Europaparlament. Bekanntlich sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwischen dem Anspruch der Steuerzahler auf Informationen einerseits und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten andererseits die Verhältnismäßigkeit verletzt. Die Veröffentlichung von Daten mit den Namen dieser Empfänger und den genauen Beträgen auf einer Internetseite ist für die Richter ein unzulässiger Eingriff in das Privatleben. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sperrte daraufhin den Zugriff auf die deutschen Datensätze.
Der EuGH habe in seinem Urteil nicht das Prinzip der europäischen Transparenzinitiative zurückgewiesen, betonte CioloÅŸ. Er erläuterte, man plane in der Kommission eine Überarbeitung der Regeln, wie man einerseits die Privatinteressen von Empfängern besser schützen und gleichzeitig Transparenz gewährleisten könne. Dem Kommissar geht es vor allem um die Trennung natürlicher und juristischer Personen. Er will darauf hinarbeiten, im kommenden Jahr mit der Veröffentlichung von Zahlungen wenigstens an juristische Personen fortfahren zu können.
CioloÅŸ Ankündigung wurde von dem SPD-Europaabgeordneten Jens Geier begrüßt. Die Offenlegung der Beihilfen für Unternehmen stehe nicht im Widerspruch zum Urteil, so der Haushaltsexperte. Deutschland habe die Pflicht, eine angepasste Veröffentlichung schnellstmöglich wieder aufzunehmen. (AgE)
vgl.: Prämien im Netz: Angabe von Name und Adresse untersagt! (9.11.2010)