Die Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission plant, die Direktbeihilfen für Großbetriebe oberhalb einer Basisprämie von 150 000 Euro stufenweise zu verringern. Wie das Wochenblatt Westfalen-Lippe aus dem Entwurf zitiert, sollen die zusätzlichen Zahlungen in Schritten von jeweils 50 000 Euro um zunächst 20 %, dann 40 % und danach 70 % gekürzt werden. Eine absolute Kappung will die Behörde ab einem Anspruch von 300 000 Euro vornehmen. Die im Vorjahr gezahlten Löhne und Gehälter sollen dabei unter Einbeziehung von Steuern und Sozialleistungen berücksichtigt werden.
Die Deckelung der Prämie soll nicht für jene Direktzahlungen gelten, die als Vergütung für solche Ökologisierungsleistungen gewährt werden, die über Cross Compliance hinausgehen. Dafür sollen die Mitgliedsstaaten jeweils 30 % ihrer nationalen Obergrenzen abstellen. Dieses „Greening“ bleibt verpflichtend, wobei sich die Kommission auf drei Maßnahmen beschränkt: Unter anderem sollen Landwirte mit mehr als 3 ha wenigstens drei verschiedene Kulturen anbauen. Der Anteil einer einzelnen Frucht muss dabei zwischen 5 und 70 % liegen. Ferner soll für bestehendes Dauergrünland ein Umbruchverbot gelten.
Darüber hinaus verfolgt die Kommission weiter die Stilllegung zu Umweltschutzzwecken: Sie spricht jetzt von „ökologischen Schwerpunktflächen“, die wenigstens 5 % der Nutzfläche ohne Dauergrünland umfassen sollen. (ad)
Lesen Sie auch:
Ciolos plant automatische Einkommensstütze bei Verdienstausfall (10.8.2011)