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Praxisgerechter Wegebau gefordert

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in einem Brief an den Präsidenten der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Otto Schaaf, deutlich gemacht, dass die laufende Überarbeitung der Richtlinie für den ländlichen Wegebau die Belange der Landwirtschaft berücksichtigen muss. Dabei sei auch die künftige Entwicklung der Landtechnik genau im Auge zu behalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in einem Brief an den Präsidenten der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Otto Schaaf, deutlich gemacht, dass die laufende Überarbeitung der Richtlinie für den ländlichen Wegebau die Belange der Landwirtschaft berücksichtigen muss. Dabei sei auch die künftige Entwicklung der Landtechnik genau im Auge zu behalten. Die Richtlinie wird unter dem Dach der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall überarbeitet.

 

Derzeit geht die Richtlinie für den ländlichen Wegebau von einer Fahrbahnbreite von 3 Metern plus einen befestigten Seitenstreifen von jeweils 0,5 Metern aus. Tatsächlich sind Fahrbahn und Randstreifen zusammen oft nur 3 Meter breit, kritisierte der DBV.

 

Konkret hat der DBV folgende Anliegen:

  • Die Strategie, weniger Wirtschaftswege, dafür aber ausreichend breite und tragfähige Wege zu planen, wird nachhaltig unterstützt.
  • Hauptwirtschaftswege sollten eine Fahrbahnbreite von mindestens vier Metern haben, plus 0,5 bis 0,75 Meter befahrbare Seitenstreifen.
  • Brücken und Unterführungen von einstreifigen Hauptwirtschaftswegen sollten eine Fahrbahnbreite von 5 Metern aufweisen. Anstatt Borden sollten bei Brücken zur Minimierung der Brückenbreite auch Leitplanken als Seitenabsicherung Verwendung finden. Außerdem müssen die Einfahrten zu den Brücken und Unterführungen ausreichend dimensioniert sein. Hauptwirtschaftswege und Brücken sollten von der Konstruktion her auf den nachhaltigen landwirtschaftlichen Bedarf ausgerichtet sein, Mindestachslast von 10 t, bis 50 t zulässiges Gesamtgewicht, bis 40 km/h.

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