Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Privilegierung für große Intensivtierhaltungsanlagen soll entfallen

Das Bundesbauministerium will große gewerbliche Tierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich herausnehmen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet. Darin ist unter anderem eine Anpassung von § 35 Baugesetzbuch vorgesehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesbauministerium will große gewerbliche Tierhaltungsanlagen aus der Privilegierung im Außenbereich herausnehmen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung befindet. Darin ist unter anderem eine Anpassung von § 35 Baugesetzbuch vorgesehen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Künftig sollen demnach nur noch solche gewerblichen Tierhaltungsbetriebe unter die Privilegierung im Außenbereich fallen, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen. Betroffen wären insbesondere gewerbliche Anlagen ab 3 000 Mastschweineplätzen, 600 bis 800 Rindern und 60 000 Legehennen. Für die Errichtung dieser Intensivtierhaltungsanlagen wäre damit in Zukunft die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans erforderlich. Der Weiterbetrieb bestehender Intensivtierhaltungsanlagen soll von der Regelung nicht erfasst werden.


Die Einschränkung soll dem Entwurf zufolge nur gewerbliche Anlagen betreffen. An der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich soll sich hingegen nichts ändern. DBV-Generalsekretär Helmut Born übte dennoch scharfe Kritik an den Plänen des Bauministeriums.


Begründung des Ministeriums


Das Bauministerium räumt in seinem Gesetzentwurf ein, dass die vorhandenen Steuerungsinstrumente für Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich „grundsätzlich ausreichend“ seien. Zur Begründung für den vorgesehenen Ausschluss gewerblicher Anlagen oberhalb der UVP-Grenzen wird jedoch darauf verwiesen, dass die Anzahl der errichteten und beantragten Betriebe in den letzten Jahren stark zugenommen habe.


Gerade UVP-pflichtige Anlagen der Intensivtierhaltung könnten „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen“ haben, heißt es in der Gesetzesbegründung. Voraussetzung für deren Errichtung solle daher künftig die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans sein. Flächennutzungspläne, die bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits bestehen und die die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen aufgrund von deren Umweltbeeinträchtigungen unterbinden, sollen dem Entwurf zufolge ihre Steuerungswirkung für Anlagen behalten, die weiter privilegiert bleiben.


Neuerrichtung von Gebäuden zulässig


Während das Bauministerium die Privilegierung im Hinblick auf gewerbliche Tierhaltungsanlagen einschränken will, soll der Spielraum für Nutzungsänderungen im Außenbereich vergrößert werden, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen. Bislang sind Nutzungsänderungen unter anderem dann zulässig, wenn die Bausubstanz erhaltenswert ist. Oft sei jedoch die optisch intakte Bausubstanz marode, so dass nur eine Neuerrichtung in Betracht komme, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher soll künftig im Einzelfall auch eine Neuerrichtung von Gebäuden begünstigt werden. Als Voraussetzung sollen bei der Neuerrichtung der Außenbereichsschutz nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Zudem soll sich der Neubau im Wesentlichen an der äußeren Gestalt des bisherigen Gebäudes orientieren. (AgE)

 


Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.