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Prozessauftakt wegen Gülleunfall an Neyetalsperre

Vor dem Landgericht in Hagen hat am Mittwoch der Prozess um den Gülleunfall im März 2015 an der Neyetalsperre bei Wipperfürth begonnen. Die Stadtwerke Remscheid fordern Schadenersatz von einem Landwirt aus Halver, aus dessen Tank die Gülle stammen soll. Es geht um mehrere hunderttausend Euro.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Landgericht in Hagen hat am Mittwoch der Prozess um den Gülleunfall im März 2015 an der Neyetalsperre bei Wipperfürth begonnen. Die Stadtwerke Remscheid fordern Schadenersatz von einem Landwirt aus Halver, aus dessen Tank die Gülle stammen soll. Es geht um mehrere hunderttausend Euro.


Wie der WDR erinnert, waren auf dem Hof des Landwirts in der Ortschaft Kotten in Halver (Märkischer Kreis) am 18. März 2015 etwa 1,7 Millionen Liter Gülle ausgelaufen. Diese war zunächst über ein Feld und dann in den Neyebach geflossen. Als "Öko-Gau" und "Umweltkatastrophe" bezeichnen das auch heute noch die zuständigen Behörden. Die Gülle floss schließlich in die Neyetalsperre. Dort wurde sie aufwendig abgepumpt.


Die Stadtwerke Remscheid sind Eigentümer der Talsperre. Sie verlangen Schadenersatz von dem Landwirt. Nach Angaben eines Stadtwerkesprechers geht es um einen hohen sechsstelligen Betrag, vor allem aber um den Trinkwasserschutz für die Allgemeinheit. So ein Vorfall dürfe sich nicht wiederholen.


Der Landwirt, der für den Schaden zahlen soll, hatte von Anfang an Sabotage an seinem Gülle-Behälter vermutet. Unbekannte hätten den Hahn aufgedreht und die Gülle so in das Naturschutzgebiet fließen lassen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in dem Fall weiter. Der Hof ist mehrfach durchsucht worden. Der Güllebehälter, so der Vorwurf des für die Neye zuständigen Remscheider Forstamtes, sei ohne gültige Baugenehmigung errichtet worden.


Im Prozess geht es nun zunächst um die Frage, ob sich Stadtwerke und Landwirt auf einen Vergleich einigen können. In dem Fall wäre das Zivilverfahren wohl nach einer Stunde zu Ende. Andernfalls wird es eine Beweisaufnahme geben. Wie lange die dauern kann, das kann auch der Sprecher des Landgerichtes nicht absehen.


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