Die novellierte Verordnung über die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister vom 27. Oktober 2015 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie wird zum 1. Januar 2016 bundesweit in Kraft treten.
Damit findet die Novellierung, bei der praxiserfahrene Sachverständige der für den landwirtschaftlichen Bereich zuständigen Sozialpartner maßgeblich eingebunden waren, einen erfolgreichen Abschluss, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) erklärte. Der Verordnungstext wird in Kürze online unter www.bildungsserveragrar.de/rechtliche-regelungen/regelungen-fuer-die-fortbildung abrufbar sein.
Bei der Novellierung wurden Struktur und Inhalte der Prüfungen zum Pferdewirtschaftsmeister an die weiterentwickelten beruflichen Erfordernisse der pferdewirtschaftlichen Praxis sowie an vorgegebene formale Standards des Fortbildungsbereichs angepasst. Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Meisterprüfung ist künftig eine der fünf Fachrichtungen des Berufs Pferdewirt/in auszuwählen.
In den kommenden Monaten wird eine Sachverständigenkommission unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums Arbeitshilfen und Empfehlungen für die Umsetzungspraxis erarbeiten.