Geflügelhalter, die QS für die Meldung der Tierbewegungen an die HIT-Datenbank ermächtigt haben, müssen dafür sorgen, dass alle Ein- und Ausstallungen für das erste Halbjahr 2015 bis spätestens zum 8. Juli 2015 (24 Uhr) in der QS-Antibiotikadatenbank erfasst sind. Andernfalls kann eine Übertragung der Daten an HIT nicht sichergestellt werden.
Alle Angaben zur Abgabe von Antibiotika für das erste Halbjahr 2015 müssen spätestens am 13. Juli 2015 in der QS-Datenbank vorliegen. Am 14. Juli 2015 endet die Eingabefrist dafür in der HIT-Datenbank. Bisher hat QS für 20.911 Betriebe insgesamt 132.196 Datensätze zur Abgabe von Antibiotika an HIT gemeldet. Täglich werden aktuelle Daten oder Änderungen zu bereits erfassten Daten mit der HIT-Datenbank abgeglichen.
Voraussetzung für die Datenübertragung ist eine in der HIT-Datenbank vorliegende Tierhaltererklärung. Dazu müssen Tierhalter in der staatlichen Datenbank einmalig QS eine Ermächtigung erteilen, in der geregelt ist, welche Daten übertragen werden sollen.