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QS-Leitfaden für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung

Seit dem 1. Februar bietet die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) einen Leitfaden an, der die Zusatzanforderungen bei einem freiwilligen Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel beschreibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Februar bietet die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) einen Leitfaden an, der die Zusatzanforderungen bei einem freiwilligen Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel beschreibt. Damit soll für alle Marktbeteiligten Klarheit geschaffen werden, in welcher Form die Anforderungen der "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung in der Praxis umgesetzt und dokumentiert werden können, so QS. Wer diese Kennzeichnung nutzen will, für den schafft der Leitfaden Anforderungen von der Futtermittel- und Landwirtschaft über die Schlacht- und Zerlegebetriebe bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel.


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So ist anhand von zertifizierten Systemen nachzuweisen, dass im Falle des Auftretens möglicher Einträge von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bis zu einem Anteil von 0,9 % - bezogen auf die jeweilige Pflanzenart bei Einzelfuttermitteln sowie auf die jeweilige Komponente bei Mischfuttermitteln - diese zufällig oder technisch nicht vermeidbar waren. Einer Vermischung von nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln mit GVO-Futtermitteln oder einer Verwechslung ist effektiv entgegenzuwirken. Enthalten sind in dem Leitfaden auch detaillierte Vorgaben zu Probenahme, Laboranforderungen und Analyseverfahren. Der empfohlene Umfang der Laboratoriumsprobe beträgt für Mais in Abhängigkeit vom Korngewicht 3 000 g, für Soja 2 000 g sowie für Raps 400 g. Rückstellproben sollten mindestens sechs Monate aufbewahrt werden.


Ob das neue Label, das sich jüngst verschärfter Kritik seitens des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ausgesetzt gesehen hat, tatsächlich zum Einsatz kommen soll, bleibt den QS-Systempartnern selbst überlassen.


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