Nur noch bis Ende des Monats gilt das Verbot des - auch gelegentlichen - Verkaufs unter Einstandspreis.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die verschärfte Verbotsregelung auslaufen zu lassen. Zur Begründung heißt es, es seien weder aus kartellbehördlicher oder gerichtlicher Praxis Gründe für ein weiteres Verbot des Verkaufes unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ersichtlich.
Dagegen wehrt sich der DBV mit allem Nachdruck. Er fordert, dass das Gesetz künftig ohne Befristung dauerhaft gültig bleibt. Ansonsten würden wertvolle Lebensmittel wieder zeitweise unter Wert „verramscht“.
Die Landwirte würden der bestehenden Regelung eine hohe präventive Wirkung beimessen. Wie auch in anderen Bereichen bedürfe es mitunter einer gesetzlichen Drohkulisse, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten herbeizuführen, stellt der Bauernverband fest.
Der DBV betont, dass die Verbotsregelung für den gelegentlichen Verkauf unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel ist und dem teilweise ruinösen Preiskampf entgegenwirkt. (ad)
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