Der Bundesrat teilt nicht die von landwirtschaftlicher Seite vorgetragenen Bedenken, die geplante Novelle des Raumordnungsgesetzes trage nicht hinreichend den Belangen der Land- und Forstwirtschaft sowie der ländlichen Räume Rechnung. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung folgte die Länderkammer am vergangenen Freitag nicht der Kritik ihres Agrarausschusses an der Neufassung der Grundsätze zur Raumordnung. Laut Gesetzentwurf sollen die Land- und Forstwirtschaft sowie der ländliche Raum bei einzelnen Grundsätzen zur Wirtschaft und zu Kulturlandschaften berücksichtigt werden, jedoch nicht mehr wie bisher in einem gesonderten Grundsatz. Der Agrarausschuss hatte die Befürchtung geäußert, dass damit die Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie der ländlichen Räume in der Raumordnung an Gewicht verlieren könnten. Ähnlich hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) argumentiert, der zudem eine klare Forderung nach einer Reduzierung des Flächenverbrauchs im Raumordnungsgesetz angemahnt hat-te. Dem ist eine Mehrheit der Länder jedoch nicht gefolgt. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben mit der Zuordnung des Agrarsektors zur Wirtschaft unterstreichen, dass die angestrebte Stärkung von Wachstum und Innovation auch für den ländlichen Raum gelte.
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