Diverse Mängel bei der Kontrolle der Auszahlungen der EU-Agrarbeihilfen hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) angemahnt. Er forderte die Kommission deshalb auf, die Überprüfung der EU-Agrarausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu verbessern.
Wie aus dem Sonderbericht des EuRH außerdem hervorgeht, wird die Rolle der nationalen Prüfbehörden von den Rechnungsprüfern grundsätzlich positiv gesehen. Allerdings seien auch noch erhebliche Verbesserungen notwendig; zum Teil seien erhebliche konzeptionelle Schwachstellen ermittelt worden, heißt es. Dazu gehöre unter anderem die Aufblähung der Prüfungen durch zu viele interne Kontrollen.
Insbesondere empfiehlt der EuRH, dass die Kommission die Ergebnisse der nationalen Prüfbehörden einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzieht. Auch müsse sichergestellt werden, dass der repräsentative Charakter der Prüfergebnisse gewahrt bleibe. Des Weiteren plädieren die EU-Prüfer dafür, den örtlichen Behörden mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Kontrollen einzuräumen. Die Kommission sollte aber dafür sorgen, dass die in den Kontrollstatistiken gemeldeten Fehlerquoten auch von den Prüfbehörden vor Ort berücksichtigt würden.
Auf Nachfrage erklärte ein Kommissionssprecher, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Verwaltung für ihre Kontrollsysteme verantwortlich seien. Deshalb sei man zur Aufrechterhaltung eines effizienten und leistungsfähigen Kontrollsystems auf die Kooperation mit den Ländern angewiesen. Zudem wies der Sprecher darauf hin, dass nach der Prüfung im Jahr 2015 angemahnte Änderungen bereits umgesetzt worden seien.