Die zum 1. Januar 2009 geplante Reform der Erbschaftsteuer ist offenbar trotz anhaltender Diskussionen innerhalb der Koalition auf gutem Wege. Das geht aus politischen Äußerungen maßgeblicher Unionspolitiker hervor. Der Leiter der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, stellte in der vergangenen Woche eine endgültige Einigung der Koalitionsarbeitsgruppe für den 30. September 2008 in Aussicht. Die noch strittigen Punkte werde man klären, so Bernhardt in Berlin. Seinen Angaben zufolge soll der Bundestag die Reform am 17. Oktober in Zweiter und Dritter Lesung beschließen, der entscheidende Durchgang im Bundesrat sei für den 7. November vorgesehen. Selbst wenn dieser Zeitplan nicht zu halten wäre, blieben noch zwei weitere Sitzungstermine der Länderkammer in diesem Jahr, um ein Inkrafttreten zu Beginn des neuen Jahres zu gewährleisten.
Demgegenüber wies der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Dr. Peter Ramsauer, anschließend zurück, dass eine Einigung hinsichtlich der Erbschaftsteuer bereits unmittelbar bevorstehe. Ramsauer sprach von 16 offenen und "zum Teil extrem strittigen" Punkten, die noch weitere intensive Verhandlungen erforderten. Keinen zeitlichen Zusammenhang will der CSU-Politiker zwischen der Erbschaftsteuerreform und der bayerischen Landtagswahl am 28. September 2008 gelten lassen. Zuletzt hatte der CSU-Vorsitzende Erwin Huner angekündigt, seine Partei werde sich weiter mit Nachdruck für Verbesserungen zugunsten des Mittelstands und der Bauern einsetzen. Dies dürfte ein Pfund sein, mit dem die CSU im Landtagswahlkampf weiter wuchern möchte. Ende der Woche hatte sich Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere zuversichtlich geäußert, dass sich Union und SPD auf einen Kompromiss verständigen werden. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) geht man davon aus, dass dabei auch zentrale Anliegen der Landwirtschaft Berücksichtigung finden werden. Vor allem geht es darum, die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Flächen umfassend in die vorgesehenen erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen einzubeziehen.