Beim Streit um die Ausgestaltung des geplanten Lastenausgleichs zwischen den regionalen Trägern zeichnet sich ein Kompromiss ab. Nach einem vom Bundesarbeitsministerium und dem Bundesagrarministerium erarbeiteten Änderungsantrag soll die Umstellung des bisherigen Verfahrens zur Lastenumverteilung nicht in einem Schritt, sondern in Stufen erfolgen und erst nach vier Jahren ihre volle Wirkung entfalten. Konkret soll jede landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in den Jahren 2010 und 20011 zunächst das Dreifache ihrer Neurenten selbst tragen. In den Jahren 2012 und 2013 soll dieser Wert auf das Zweieinhalbfache gesenkt und erst von 2014 an auf das Zweifache der Neurenten reduziert werden. Damit würde die angestrebte Verdopplung des bisherigen Umverteilungsvolumens zwischen den landw. Berufsgenossenschaften auf 27 Mio. Euro erst 2014 erreicht. Bis dahin soll auch die Verwaltungsreform abgeschlossen sein, so dass eine Beitragserhöhung unwahrscheinlicher werden dürfte. Aber: Gegenüber dem vorliegenden Entwurf soll es mit großer Wahrscheinlichkeit zusätzliche Kürzungen im Leistungsbereich geben. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird ein Rentenanspruch in der Unfallversicherung (LUV) künftig erst begründet sein, wenn es zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % kommt. Bisher gilt eine Grenze von 20 %. Altenteiler sollen dabei nun doch ganz aus dem Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft genommen werden. Haben die Altenteiler jedoch mit dem Betriebsleiter einen Arbeitsvertrag geschlossen, sind sie davon nicht betroffen. Die Beratungen gehen heute weiter. (8.11.07)
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