Zum 1. April sind die speziellen deutschen Vorschriften für die Kleingruppenhaltung für Legehennen weggefallen. Dies ist eine Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2010, das Rechtsmängel beim Zustandekommen der Verordnung gerügt hatte.
„Dies bedeutet aber nicht, dass wir deshalb erneut Regelungsbedarf für die bestehenden Haltungsplätze haben oder wir uns gar im rechtsfreien Raum befinden“, stellt DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born klar. „Die weiterhin geltenden, grundsätzlichen Anforderungen an die Legehennenhaltung werden von allen Hennenhaltern in Deutschland erfüllt. Mittlerweile beträgt der Anteil an der Boden-, Freiland und Ökohaltung 86 %. Auf die neue Kleingruppenhaltung entfallen 14 %.“
Die etwa 150 Betriebe mit Kleingruppenhaltung bundesweit, die 200 Mio. Euro in diese Haltungsform investiert haben, nachdem diese von den Bundesländern 2006 definiert und beschlossen worden war, behielten ihren Vertrauensschutz, so Born weiter. „Die Debatte um die Legehennenhaltung versteht ohnehin keiner mehr. Fakt ist: Den Legehennen in Deutschland ging es noch nie so gut wie heute“, so Born. (ad)