Die vom Bundesrat geforderte Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitnehmer hat offenbar gute Chancen auf Realisierung. Die Bundesregierung zeigte sich offen gegenüber der Forderung und sagte eine Prüfung zu. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums stellte in der vergangenen Woche im Finanzausschuss des Bundestages eine entsprechende Regelung im nächsten steuerpolitischen Gesetzesvorhaben der Regierung in Aussicht. Eine vom Bundesrat vorgeschlagene Berücksichtigung im Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das am vergangenen Freitag vom Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen worden ist, kam allerdings nicht zustande. Dies hätte das Gesetzgebungsverfahren verzögert, so dass dann eine Reihe von bereits überfälligen Vorschriften nicht rechtzeitig hätte umgesetzt werden können, hieß es in Berlin.
Die Zeit für eine Streichung der Steuererklärungspflicht drängt, weil bis Ende Mai entsprechende Mitteilungen bei den Finanzämtern vorliegen müssen. Sollte es bis dahin einen Gesetzentwurf geben, der einen Wegfall vorsieht, würde dies aller Voraussicht nach ausreichen.