Die Bundesländer setzen auf privatwirtschaftliche Versicherungslösungen, um den zunehmenden Preis- und Ertragsrisiken in der Landwirtschaft zu begegnen. Der Agrarausschuss des Bundesrates forderte vergangene Woche die Bundesregierung dazu auf, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die Rahmenbedingungen für Mehrgefahrenversicherungen deutlich zu verbessern. Gleichzeitig betonen die Länder in ihrer Empfehlung, dass die Entscheidungskompetenz für solche Versicherungen grundsätzlich beim Unternehmer verbleiben sollte.
Allerdings hält der Ausschuss eine reduzierte Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen für gerechtfertigt, um deren beschleunigte Markteinführung zu erreichen. Zudem sei zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine Harmonisierung der Besteuerung auf EU-Ebene durchzusetzen.
Die Länder vertreten damit eine andere Auffassung als der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Dieser hatte sich unlängst in seiner Stellungnahme zur Rolle des Staates beim Umgang mit Ertrags- und Preisrisiken aufgrund prinzipieller Vorbehalte gegen sektorspezifische Sonderregelungen für eine Beibehaltung der 19-prozentigen Versicherungssteuer für Mehrgefahrenversicherungen in Deutschland ausgesprochen. Ziel müsse stattdessen die Aufhebung der Steuervorteile in anderen EU-Ländern sein, so die Wissenschaftler. (AgE)