Der Deutsche Bauernverband fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für ein Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen einzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Bislang verbiete die EU-Biopatentrichtlinie nur die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten. Wie der Verband betont, waren die Regelungen schon bei der Verabschiedung der EU-Biopatentrichtlinie hoch umstritten. Heute zeige sich, dass die unklaren Formulierungen entgegen der ursprünglichen Intention die weitreichende Patentierung von genetischem Material und Züchtungsverfahren ermöglichen. Dadurch werde die freie Verfügbarkeit des weltweiten Genpools zugunsten von Monopolstellungen Einzelner eingeschränkt. Wie der DBV in seiner Entschließung weiter erklärte, müsse das Verbot der Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren deutlicher gefasst werden, so dass kein Missbrauch mehr möglich sei. Gerade im Bereich der Züchtung seien die Grenzen zwischen patentierbaren technischen Verfahren und nicht patentierbarer herkömmlicher Züchtung oft nicht eindeutig zu ziehen. Eine "Garnierung" klassischer Züchtung mit technischen Elementen dürfe nicht zur Patentierbarkeit führen.
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