Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die vom Bundesrat beschlossenen Übergangsfristen für Kleingruppenhaltungen von Legehennen bis 2023 und in Ausnahmen bis 2025 nicht umsetzen. Das hat das Agrarressort am vergangenen Freitag nach der Sitzung der Länderkammer mitgeteilt.
Zwar sei man sich im Ziel mit den Ländern völlig einig, dass die Haltungsformen der Zukunft die Boden-, Freiland- und Biohaltung seien. Der jetzige Bundesratsbeschluss lasse sich nach Auffassung der Verfassungsressorts der Bundesregierung aber nicht realisieren, erklärte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.
Sie erinnerte daran, dass die Bundesregierung im Vorfeld in den Beratungen mit dem Bundesrat einem verfassungskonformen Vorschlag mit einer Übergangsfrist für bestehende Anlagen bis 2025 plus zwei Jahre für Härtefälle zugestimmt hatte. Die Länderkammer habe sich in ihrer Sitzung jedoch für einen noch kürzeren Zeitraum entschieden. Diesen Vorschlag könne die Bundesregierung aus Verfassungsgründen nicht in Kraft setzen. Damit seien die Länder nun zunächst selbst gefordert, die notwendigen Regelungen zu treffen. Die Bundesregierung werde ihrerseits die Vorlage eines neuen verfassungskonformen Kompromissvorschlages prüfen, hieß es im Ministerium.
Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken bezeichnete die Ankündigung der Bundesregierung als „Affront gegen die Bundesländer“. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte den Beschluss der Länderkammer massiv kritisiert und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner aufgefordert, die Regelung nicht zu verkünden. (AgE)
Hintergrund:
Bundesrat: Ab 2023 sind sämtliche Formen der Käfighaltung von Hennen untersagt (2.3.2012)