Eingriffe bei Tieren, die nicht der Genesung dienen sowie die Schlachtung sollen neu reglementiert werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Die geplanten Maßnahmen würden unter anderem auf Ergebnissen beruhen, die im Rahmen des vom Bundesagrarministerium initiierten Prozesses „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ festgestellt wurden.
Des Weiteren habe die Bundesregierung zur Konkretisierung der Aufgaben aus dem Charta-Prozess die Projektgruppe „Nachhaltige Tierhaltung“ gebildet, die festlegen soll, welche Vorgaben für Tierhaltung und Management vordringlich angegangen werden müssen. Erste Ergebnisse sollen voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen.
vgl.:
Bund-Länder-Konflikt zur Tierschutznovelle bahnt sich an (29.5.2012)
Bundeskabinett hat neues Tierschutzgesetz beschlossen (24.5.2012)