Auch Landwirte können künftig mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Rente beziehen. Die entsprechenden Regelungen des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz), das der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen hat, werden auf die Alterssicherung der Landwirte (AdL) übertragen.
Als Voraussetzung für die Rente mit 63, die vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 1. Juli 2014 in Kraft tritt, müssen auch Landwirte 45 Beitragsjahre nachweisen. Bei der Ermittlung der 45 Jahre werden neben den Beitragszeiten in der AdL auch Zeiten angerechnet, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.
Umgekehrt werden in der AdL zurückgelegte Beitragszeiten bei der Ermittlung der Voraussetzungen für die Rente mit 63 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings nicht berücksichtigt.
Parallel zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wird die abschlagsfreie vorzeitige Rente bis 2029 auf 65 Jahre angehoben. Schließlich profitieren auch Bäuerinnen von der sogenannten „Mütterrente“. Dabei werden die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, künftig stärker bei der Rente angerechnet.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Neuregelungen. „Damit wird die hohe Arbeitsleistung und das familiäre Engagement unserer Landwirtinnen und Landwirte honoriert“, erklärte der Minister in Berlin. Ähnlich äußerte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese.