Immer mal wieder heben oder senken Riestersparer ihren Eigenbeitrag, z.B. weil sie Kinderzulagen neu bzw. keine mehr bekommen oder weil das jährliche Einkommen schwankt.
Dafür haben die Anbieter von Riester-Rentenversicherungen – nicht die von Fonds- oder Banksparplänen – in der Vergangenheit oft mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten einbehalten. Dies haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesfinanzministerium untersagt. Riestersparer können dieses Geld nun zurückfordern.
Da die Versicherer aber nicht verpflichtet sind, die Kunden unaufgefordert zu entschädigen, müssen Sie selbst aktiv werden. Leider lässt sich anhand der Vertragsunterlagen nicht nachvollziehen, ob man Sie mehrmals zur Kasse gebeten hat.
Fordern Sie daher Ihren Versicherer zur Prüfung Ihres Vertrags und der erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten auf. Dafür können Sie einen Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg nutzen. Den finden Sie hier: