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Risikoausgleichsrücklage abgelehnt

Der DBV erhöht den politischen Druck zur Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage, mit der die Eigenvorsorge der Landwirte angesichts steigender Wetter- und Marktrisiken gestärkt werden soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV erhöht den politischen Druck zur Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage, mit der die Eigenvorsorge der Landwirte angesichts steigender Wetter- und Marktrisiken gestärkt werden soll. "Es geht nicht darum, eine neue steuerliche Sonderregelung für die Landwirtschaft einzuführen, sondern die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft auch im Steuerrecht abzubilden", erklärte DBV-Vizepräsident Norbert Schindler zum Auftakt einer Fachtagung, zu der mit Ingetraut Meurer auch eine Vertreterin des Bundesfinanzministeriums gekommen war, wo die Risikoausgleichsrücklage weiter auf wenig Gegenliebe stößt.


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Schindler verwies auf die heftigen und weiter steigenden Gewinnschwankungen in der Landwirtschaft. In der jetzigen Situation zahlten Landwirte mit starken schwankenden Gewinnen im Zeitablauf praktisch "zu viel" Steuern, so der DBV-Vizepräsident. Mit der Rücklage solle den Landwirten ein Anreiz zur Eigenvorsorge gegeben werden. Frau Meurer hielt dem entgegen, dass es im bestehenden Steuerrecht ausreichend Gestaltungsspielräume für schwankende Gewinne gebe, weshalb steuerliche Sondertatbestände für die Landwirtschaft unvertretbar seien. Sollte es jetzt eine Sonderregelung für Landwirte geben, klopften als nächstes Vertreter von Tourismus und Gastronomie an, deren Geschäft ebenfalls extrem witterungsabhängig sei, so Meurer, die im Finanzressort das Referat für steuerliche Gewinnermittlung leitet.


Lesen Sie hier weitere Details von top agrar-Chefredakteur Dr. Ludger Schulze Pals, der die Veranstaltung für Sie besuchte. Risikorücklage: Bundesfinanzministerium bleibt hart (9.9.09)

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