Nachdem Prof. Enno Bahrs von der Uni Hohenheim erklärt hat, die geforderte Risikoausgleichsrücklage würde nichts bringen, hat sich nun der DBV dazu geäußert. So gehen nach Ansicht des Verbandes weite Teile des Forschungsgutachtens von Prof. Bahrs am Kern des Problems vorbei. Dem Bauernverband gehe es bei dem Ruf nach solch einer Rücklage nicht vorrangig um die Minderung von Steuerzahlungen oder steuerlichen Progressionseffekten, was Bahrs in seinem Gutachten eingehend analysiert. Der DBV schlage mit der Risikorücklage vielmehr eine steuerliche Flankierung bei der Stärkung der betrieblichen Liquidität für Krisenzeiten vor.
Die in der Landwirtschaft auftretenden großen Ertrags- und Marktschwankungen sind laut Stellungnahme des Verbandes unbestritten. Man vermisse in dem Gutachten nur eine steuersystematische Einordnung der Risikorücklage im Vergleich zu anderen Instrumenten mit Glättungswirkung wie dem Investitionsabzugsbetrag, der Thesaurierungsrücklage oder der Schwankungsrückstellung in den Bilanzen der Versicherungswirtschaft.
Der DBV hält die verteilungspolitische Argumentation des Wissenschaftlers, wonach nicht alle Betriebe die Risikoausgleichsrücklage nutzen könnten, zwar für formal richtig, aber nicht für zielführend. Denn jede an die Steuerlast anknüpfende Regelung könne nur denjenigen erreichen, der überhaupt in nennenswertem Umfang Steuern bezahlt, stellte der DBV fest. Wenn 30 % der landwirtschaftlichen Betriebe mangels ausreichender Gewinne gar keine Einkommensteuer zahlen, sei dies noch lange kein Argument gegen die Risikorücklage. Denn dies bedeute im Gegenteil, dass die große Mehrheit der Betriebe von 70 % dieses Instrument zur Eigenvorsorge nutzen könnten, betonte der DBV. (ad)
Hintergrund:
Risikoausgleichsrücklage weitgehend wirkungslos? (9.5.2011)