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Rot-Grün uneins über Anpassungsbedarf im Baugesetzbuch

SPD und Grüne haben unterschiedliche Vorstellungen über eine stärkere Reglementierung des Baus von Tierhaltungsanlagen im Rahmen des Baugesetzbuchs . Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, trat in der vergangenen Woche Forderungen nach einer Neudefinition der landwirtschaftlichen Tierhaltung in § 201 Baugesetzbuch entgegen.

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SPD und Grüne haben unterschiedliche Vorstellungen über eine stärkere Reglementierung des Baus von Tierhaltungsanlagen im Rahmen des Baugesetzbuchs. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, trat in der vergangenen Woche Forderungen nach einer Neudefinition der landwirtschaftlichen Tierhaltung in § 201 Baugesetzbuch entgegen.


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„Eine Vorgabe, dass landwirtschaftliche Betriebe mindestens 50 % ihres Futters auf eigenen Flächen erzeugen müssen, ist mit uns nicht zu machen“, so der SPD-Politiker, der sich bereits zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung mit Erfolg gegen eine entsprechende Anpassung gewehrt hatte.


Nach der geltenden Definition liegt eine landwirtschaftliche Tierhaltung dann vor, wenn das benötigte Futter überwiegend auf betrieblichen Flächen erzeugt werden kann. Die Forderung nach Anpassung von § 201 ist Bestandteil eines Antrags der Grünen, der im Ernährungsausschuss des Bundestages mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD abgelehnt wurde.


Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff kritisierte anschließend eine „Große Koalition für Massentierhaltung“. Unterdessen bekräftigte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born seine Kritik an der vorgesehenen Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung im Außenbereich für gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Rahmen der anstehenden Novelle des Baugesetzbuchs.


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