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Rumpf will klare und einheitliche GVO-Regelung für Saatgut

Ihre Forderung nach einer einheitlichen und praktikablen Lösung zur Gewährleistung der sogenannten „Nulltoleranz“ für gentechnische Verunreinigungen im Saatgut hat Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf bekräftigt. In einer Landtagsdebatte um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) am vergangenen Freitag in Kiel erinnerte die CDU-Politikerin an die bayerische Initiative

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Ihre Forderung nach einer einheitlichen und praktikablen Lösung zur Gewährleistung der sogenannten „Nulltoleranz“ für gentechnische Verunreinigungen im Saatgut hat Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf bekräftigt.


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In einer Landtagsdebatte um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) am vergangenen Freitag in Kiel erinnerte die CDU-Politikerin an die bayerische Initiative im Bundesrat, mit der Landwirte, die konventionelles Saatgut ohne Wissen um enthaltene illegale GVO aussäen, vor den entstehenden Schäden und den daraus folgenden Risiken vor Gericht geschützt werden sollten.




Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg hätten diese bayerische Entschließung um eine Bitte an die Bundesregierung erweitert, mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auch eine praktikable Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut vorzusehen. "Hierfür sollten Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden", erläuterte Rumpf. Dem sei der Bundesrat leider nicht gefolgt.


Die Ministerin kritisierte die "Pressekampagne“ der Bündnisgrünen und einiger Verbände gegen die Entschließung. Es gebe keinen anderen seriösen Weg als eine allgemeinverbindliche technische Regelung. Derzeit werde im Rahmen der behördlichen GVO-Überwachung stichprobenartig untersucht. Je größer die Stichprobe, desto besser die statistische Aussagekraft der Untersuchung. Eine hundertprozentige Sicherheit im Sinne der Nulltoleranz wäre aber nur dann gegeben, wenn die gesamte Partie untersucht würde; dann stünde aber kein Saatgut mehr zur Aussaat bereit. Daher sei immer eine Stichprobe nötig, und jede Stichprobe, bei der sich kein zugelassenes GVO nachweisen lasse, führe zu einer „technischen Null", erläuterte Rumpf. Deshalb sei eine einheitliche und klar definierte Lösung für Behörden und Wirtschaft unverzichtbar. (AgE)

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