In Berlin diskutiert das Landwirtschaftsministerium gerade über das neue Pflanzenschutzgesetz, wobei auch die Praxis angehört wird. Der Bauernverband hat dabei den Verantwortlichen klargemacht, dass die bestehenden Anforderungen für die Erlangung der Sachkunde gut und ausreichend sind. Die EU-rechtlich vorgegebene Verpflichtung, den Sachkundenachweis zukünftig im Rahmen eines Antragsverfahrens zu vergeben, müsse deshalb unbürokratisch und kostengünstig umgesetzt werden. Außerdem spricht sich der DBV dafür aus, dass die zukünftig verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Anwender möglichst flexibel angeboten werden müssten. Berufsständische Informationsveranstaltungen wie z.B. der Pflanzenschutzdienste müsse der Gesetzgeber dabei anerkennen.
Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts setzt das 2009 in Kraft getretene europäische Pflanzenschutzpaket um. Im neuen Entwurf ist jetzt auch die zonale Zulassung enthalten, ein erster Schritt Richtung Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung in Europa, so der DBV. Allerdings drohe eine unnötige Verlängerung des Zulassungsverfahrens durch die ungleiche Einbeziehung von Umweltbundesamt, Julius-Kühn-Institut und Bundesinstitut für Risikobewertung, mahnen die Bauernvertreter. „Alle beteiligten Behörden müssen die gleichen Rechte eingeräumt bekommen.“
Und außerdem sei die angestrebte Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU ohnehin nur zu erreichen, wenn die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt würden. Deswegen sieht der DBV auch die im Entwurf vorgesehenen zahlreichen Öffnungsklauseln für die Bundesländer kritisch. Auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mittels Flugzeugen sieht der Verband noch Bedarf, flexibler handeln zu müssen. Nicht nur in Steillagen im Weinbau oder in der Waldwirtschaft, auch im Ackerbau könne es Situationen geben, in denen keine Alternative zur Applikation der Pflanzenschutzmittel durch Flugzeuge bestehe. (ad)
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