Die Entscheidung der Bundesregierung für einen weitgehenden Privatisierungsstopp der landwirtschaftlichen Flächen im Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) sorgt weiter für Diskussionen. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze bekräftigte seine Forderung, auch nachhaltig wirtschaftende konventionelle Landwirtschaftsbetriebe in die Verpachtung einzubeziehen.
„Eine Bevorzugung von Ökobetrieben ist für mich nicht tolerierbar“, betonte der CDU-Politiker vergangene Woche in Magdeburg. Darüber hinaus verlangt Schulze Übergangsvorschriften, um die Existenz landwirtschaftlicher Unternehmen bei der Neuverpachtung nicht zu gefährden. Für den Minister geht es hierbei um Chancengleichheit. Keinesfalls dürften die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen und damit die Entwicklung der Agrarstruktur gefährdet werden.
„Jeder Landwirtschaftsbetrieb, der ausscheidet, ist ein herber Verlust für jeden Ort und den gesamten ländlichen Raum, egal ob Familienbetrieb oder Agrargenossenschaft“, so Schulze.
Der Ressortchef geht davon aus, dass ein erster Entwurf des Bundes für die neuen BVVG-Verpachtungsgrundsätze nach Pfingsten vorliegen wird. Danach seien weitere Abstimmungen mit den ostdeutschen Landwirtschaftsministerien erforderlich. Einen konkreten Zeitplan gebe es nicht. Im Hinblick auf den vorgesehenen weitgehenden Verkaufsstopp für BVVG-Flächen fordert der Minister, dass bestehende Rechtsansprüche insbesondere nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) weiter bedient werden. Zudem müssten noch verbliebene Direktverkäufe an Pächter möglich bleiben.
Laut der Vereinbarung zwischen den zuständigen Bundesministerien sollen bis Ende 2024 lediglich noch Restverkäufe von insgesamt bis zu 6.000 ha getätigt werden. Die BVVG verfügt derzeit noch über rund 91.000 ha an landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF).