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Mehr Geld für Halter

Sachsen fördert ab 2022 Schaf- und Ziegenherden ab 37 Tieren

Sachsen erhöht die Schaf- und Ziegenprämie von 40 € auf 55 € im laufenden Jahr und zahlt ab 2022 eine neue Förderung für Herden mit mehr als 37 Tieren - unabhängig von der De-Minimis-Grenze.

Lesezeit: 2 Minuten

Sachsen hat gegenüber der EU erreicht, dass die Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung erweitert werden kann. Damit wird die Zuwendungshöhe je Tier im laufenden Jahr von 40 € auf 55 € erhöht. Die Förderung dient auch der Kompensation von dem Mehraufwand beim Schutz vor Wölfen, der nicht über die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ausgeglichen wird.

Ab dem 1.1.2022 kann der Freistaat zudem Schaf- oder Ziegenhaltung ab 37 Tieren je Betrieb unterstützen. Die EU hat diese Beihilfen jüngst anerkannt, sodass die Förderung nicht mehr durch die so genannte De-Minimis-Regel begrenzt wird.

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Sachsens Agrarminister Wolfram Günther betont, dass Schafe oder Ziegen zum Erhalt wertvoller und vielfältiger Strukturen der sächsischen Kulturlandschaft beitragen. Gleichzeitig sei die Weidehaltung von Schafen und Ziegen eine besonders tiergerechte Haltung. Er merkte an, dass das Land mit der novellierten Richtlinie bundesweit betrachtet Neuland betrete. "Denn wir ermöglichen im Interesse der Tierhalter eine Prämie, die über die Grenze für die so genannte De-Minimis-Beihilfe hinausreicht. Und nicht zuletzt setzen wir den derzeitigen sächsischen Koalitionsvertrag um", so Günther.

Begünstigt sein können in diesem Jahr Schaf- und Ziegenhalter, welche über den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. September mindestens 50 Schafe und/oder Ziegen auf Grünlandflächen weiden lassen und die bis zum 31. März 2021 einen Förderantrag gestellt haben. Die Tiere mussten zum 1. Januar 2021 über neun Monate alt gewesen sein. Als Nachweis hierfür dient der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse des Jahres 2021. Ab 2022 sinkt die Untergrenze auf 37 Tiere.

Nähere Informationen zur Antragstellung, wichtige Hinweise zur Förderung sowie Antragsformulare finden Sie unter https://www.lsnq.de/SZH.

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