Sachsen erleichtert ab sofort die Beantragung der Betriebsprämie für Maisflächen mit Jagdschneisen. Landwirte können im kommenden Jahr entsprechende Flächen mit zwei Codes im Sammelantrag kennzeichnen: Der „Nutzungscode 176“ gilt für Mais mit Bejagungsschneise auf einer aus der Produktion genommenen Fläche, die im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten wird. Gemeint sind Brachstreifen im Mais, die entweder sich selbst überlassen oder zum Beispiel durch die Ansaat von artenreichen Blühmischungen angelegt werden. Der „Nutzungscode 177“ kennzeichnet Mais mit einer Bejagungsschneise, die mit einer anderen Kulturpflanze bebaut ist.
Die Regelung gilt laut dem Dresdner Agrarministerium nur für Flächen, für die ausschließlich Betriebsprämien und keine sonstigen Förderungen, besonders Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden. Landwirte müssen die Jagdschneisen im Mais künftig nicht mehr gesondert in den Anträgen auf Agrarförderung ausweisen. Bisher mussten diese Jagdschneisen pro Feld mindestens 0,3 Hektar groß und extra aufgeführt sein.
Neben der Anwendung der Nutzungscodes für Mais mit Bejagungsschneisen gibt es wie bisher auch weiterhin die Möglichkeit, Bejagungsschneisen durch die vorzeitige Ernte eines Teils des Pflanzenbestandes anzulegen. In diesen Fällen ist die Fläche weiterhin als Mais im Antrag auf Agrarförderung zu beantragen, die neuen Nutzungscodes werden dafür nicht benötigt. (ad)