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Saisonarbeiter sollen 6 Monate arbeiten dürfen

Die Bundesregierung will die Beschäftigungsdauer von osteuropäischen Saisonarbeitskräften von derzeit vier auf sechs Monate im Kalenderjahr erhöhen. Das geht aus dem Entwurf einer Änderung der Beschäftigungsverordnung hervor, die das Bundesarbeitsministerium aller Voraussicht nach in dieser Woche dem Bundesrat zuleiten wird.

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Die Bundesregierung will die Beschäftigungsdauer von osteuropäischen Saisonarbeitskräften von derzeit vier auf sechs Monate im Kalenderjahr erhöhen. Das geht aus dem Entwurf einer Änderung der Beschäftigungsverordnung hervor, die das Bundesarbeitsministerium aller Voraussicht nach in dieser Woche dem Bundesrat zuleiten wird. Möglicherweise wird die Neuregelung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Bundesregierung reagiert damit auf die anhaltende Kritik an der unzureichenden Verfügbarkeit von Saisonarbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa insbesondere in deutschen Sonderkulturbetrieben. Eine Verlängerung käme vor allem Betrieben mit mehreren Kulturarten und einer langen Saisonzeit entgegen. Der einzelne Saisonarbeitnehmer könnte durch die vorgesehene Ausweitung der Verweildauer flexibler agieren und die sechs Monate auf mehrere Betriebe verteilen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes (BWV) Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, begrüßte die geplante Neuregelung als wichtigen Schritt. Bereits seit Monaten habe der BWV auf die dramatische Situation hingewiesen, die auf vielen Betrieben durch das Ausbleiben osteuropäischer Saisonarbeitskräfte entstanden sei, erklärte Schindler vergangene Woche in Mainz.

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