Niedersachsen und Thüringen haben sich im Agrarausschuss des Bundesrates mit einem gemeinsamen Antrag für eine Verlängerung der Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften auf 9 Monate eingesetzt. Der Agrarausschuss hat dem Bundesrat dann gestern mit großer Mehrheit empfohlen, dem Antrag zu folgen. Hintergrund ist, dass der Rückgang von Saisonarbeitskräften aus Polen nicht durch Arbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien ausgeglichen werden kann. Auch die Möglichkeiten einer verstärkten Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte sind ausgeschöpft, so das niedersächsische Agrarministerium. Hinzu kommt, dass die Nichterfüllung von abgeschlossenen Arbeitsverträgen durch ausländische Saison-Arbeitnehmer und zusätzlich vorzeitig abgebrochene Arbeitsverhältnisse bei zunehmender Kurzfristigkeit von Bestellungen durch den Lebensmitteleinzelhandel zu erheblichen Problemen bei der betrieblichen Planung und damit auch zu wirtschaftlichen Konsequenzen führen. Saisonarbeitskräfte, die in kleineren oder Spezialbetrieben zum Einsatz kommen, welche ausschließlich z. B. Spargel oder Erdbeeren mit kurzen Erntephasen anbauen, hätten bei einer Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf neun Monate die Möglichkeit, den Betrieb zu wechseln und wesentlich länger in der hiesigen Landwirtschaft zu arbeiten. Ende Oktober hatte die Bundesregierung in einem Entwurf vorgeschlagen, die Beschäftigungsdauer von 4 auf 6 Monate zu erhöhen. Auch der DBV erklärte daraufhin, dass eine Verlängerung auf 9 Monate besser wäre.
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