Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) fordert eine Berücksichtigung der in der Schafhaltung eingesetzten Pkw und Geländewagen bei der Agrardieselentlastung. Wegen der oft beträchtlichen Entfernungen, die die Schäfer von der Hofstelle zu ihren Schafherden zurückzulegen, ist es ihnen meist nicht möglich, diese Strecken mit dem Traktor zurückzulegen.
Nach Einschätzung des VDL entspräche dies einer Gleichstellung mit Imkern, die bereits seit Jahren im Rahmen einer Sonderregelung eine Agrardieselentlastung für bis zu 15 Liter je Bienenvolk erhalten können. Nach Berechnungen des VDL ist von einem Verbrauch bei den in der Schafhaltung eingesetzten Pkw von bis zu 11 Litern und Jahr je Mutterschaf auszugehen. Darin sind die Arbeitsaufwendungen bei der Deichpflege wie auch der Pflege von Heide und Magerrasenflächen sowie der klassischen Wanderschäferei berücksichtigt.
Der VDL hat seine Forderung zur Agrardieselentlastung für Schäfer und die Berechnungen zum Diesel-Verbrauch kürzlich verschiedenen Parlamentariern der Regierungskoalition vorgestellt. Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche eine Änderung des Energiesteuergesetzes. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 21. September 2012 für eine Gesetzesänderung im Interesse der Schäfer ausgesprochen. (ad)
Hintergründe:
Bundesregierung lehnt Ausnahmeregelung für Schäfer beim Agrardiesel ab (23.10.2012)
Mögliche Agrardieselregelung für Schäfer begrüßt (19.10.2012)
Schäfer können auf Agrardieselerstattung hoffen (2.10.2012)