Geht es nach dem Willen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, müssen zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen künftig fühlbare Steuerlasten bei der von ihnen im Betrieb oder ihrem Privathaus genutzten Wärme aus dem Blockheizkraftwerk schultern.
Wie aus einem Schreiben des Finanzressorts hervorgeht, sollen künftig die Selbstkosten für die umsatzsteuerliche Bemessung heranzuziehen sein, und zwar gleichmäßig aufgeteilt auf Strom- und Wärmeproduktion, obwohl die Stromerzeugung für die Biogasanlagenbetreiber die eigentliche Einkommensquelle ist. Konkret geht es um solche Fälle, in denen ein fremder Abnehmer als Wärmekunde fehlt.
Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) folgt aus der Auffassung des Finanzressorts ein Wertansatz von zu versteuernden 10 Cent bis 15 Cent je Kilowattstunde Wärme. Angesichts eines Marktpreises von 2 Cent bis 6 Cent je Kilowattstunde Wärme spricht der DBV von Realitätsferne. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hatte sich im Frühjahr an Schäuble mit der Forderung gewandt, die Besonderheiten der Wärmeerzeugung aus Biogas als Koppelprodukt der Stromerzeugung zu beachten. Die unzutreffende Gleichstellung der Finanzverwaltung „Kilowattstunde Wärme = Kilowattstunde Strom“ führe zu dem absurden Ergebnis, dass es günstiger wäre, Erdgas oder Heizöl zuzukaufen, als die Umsatzsteuer auf die selbst erzeugte Wärme abzuführen.
In seinem Antwortschreiben macht Schäuble nun geltend, dass neben der Strom- auch die Wärmeerzeugung ein wesentlicher Zweck der Biogasproduktion sei. Gerade hierin liege der Effizienzgewinn der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung. Auch die vom DBV vorgeschlagene Obergrenze in Höhe des durchschnittlichen Fernwärmepreises als Vergleichswert komme als Regel nicht in Betracht, da Landwirte im Außenbereich mangels entsprechender Erschließung Fernwärme nicht zukaufen könnten. Auf das Erlösverhältnis von Strom- und Wärmeproduktion bei den Biogasanlagenbetreibern geht das Finanzressort nicht ein. (AgE)